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Rubrik:Haus & Garten    Datum: 21.06.2004
Bundestag verabschiedet Gentechnik-Gesetz
Der Bundestag hat am Freitag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Regelung des Einsatzes von Gentechnik in der Landwirtschaft beschlossen.

(vv) - Hauptanliegen des Gesetzes ist es nach Angaben der Bundesregierung, die konventionelle gentechnikfreie und die ökologische Landwirtschaft vor Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen, beispielsweise vor unbeabsichtigten Auskreuzungen durch Pollenflug, zu schützen.

Das Gesetz regelt unter anderem die Einrichtung eines bundesweiten öffentlichen Registers über den Anbau genmanipulierter Pflanzen. Außerdem wurde die Haftung bei der Verunreinigung von Ernten durch Genpollen verschärft und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz gentechnikfrei wirtschaftender Bauern vorgeschrieben. Umwelt- und Verbraucherschützer sowie Bio-Anbauverbände begrüßten das Gesetz, während Gentechnik-Unternehmen und der Deutsche Bauernverband Kritik übten. Das Gesetz ist so gestaltet, dass der Bundesrat nicht mehr zustimmen muss.

"Das Gesetz ist ein Erfolg für den Verbraucherschutz und für die Landwirte, die weiterhin GVO-frei anbauen wollen. Mit dem heute im Bundestag beschlossenen Gentechnikgesetz schaffen wir endlich Planungs- und Rechtssicherheit für die Landwirte in Deutschland.", erklärte Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund NABU haben das Gentechnikgesetz grundsätzlich begrüßt. Die Umweltverbände zeigten sich insbesondere über die Einrichtung eines öffentlichen Bundesregisters erfreut, das künftig grundstücksgenau Auskunft über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen geben soll.

"Das öffentliche Register ist ein geeignetes Instrument für mehr Transparenz bei der Agro-Gentechnik", sagte die BUND-Vorsitzende Angelika Zahrnt. "Jetzt können Bauern, Imker, Anwohner und alle anderen Interessierten über das Internet erfahren, wo sich Felder mit gentechnisch veränderten Pflanzen befinden."

Positiv bewerteten die Verbände auch, dass künftig die spezifischen Erkennungsmarker für gentechnisch veränderte Organismen im Register veröffentlicht würden. Die Marker seien die Grundlage, um die Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen in Landwirtschaft und Natur nachvollziehen zu können. Wenn sich herausstelle, dass sich eine Gentech-Pflanze unkontrolliert verbreite und ökologische Schäden verursache, müsse der Anbau umgehend gestoppt werden. Ökologisch sensible Gebiete würden durch eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zusätzlich geschützt, so die Verbände.

BUND und NABU kritisierten jedoch das eingeschränkte Mitspracherecht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) bei der Zulassung und Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. Gerade beim kommerziellen Anbau genveränderter Pflanzen sei es wichtig, das Urteil einer naturschutzfachlichen Instanz einzuholen. Die Gefährdung von Natur und Landwirtschaft durch die Agro-Gentechnik erfordere zwingend die Mitsprache von Naturschutz-Experten.


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