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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Haus & Garten    Datum: 11.06.2004
Baurecht wird moderner, einfacher und ökologischer
Anlässlich der Zustimmung des Bundesrates zur Novelle des Baugesetzbuches (EAG Bau) erklärt Franziska Eichstädt-Bohlig, baupolitische Sprecherin:

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 11. Juni einstimmig der vom Bundestag beschlossenen Novellierung des Baugesetzbuches zugestimmt. Wir freuen uns, dass die Umsetzung der europäischen Plan-UP-Richtlinie und die darüber hinausgehende Weiterentwicklung des Planungsrechts nunmehr fristgemäß am 20. Juli dieses Jahres in Kraft treten können. Mit der Reform wird das Baurecht moderner, einfacher und ökologischer.

Besonders positiv hervorzuheben ist, dass zukünftig alle Bauleitpläne auf ihre Umweltauswirkungen überprüft werden. Das einheitliche Prüfverfahren entlastet dabei die Gemeinden und gewährleistet einen hohen Umweltstandard.

Mit der neu ins Baugesetzbuch eingeführten Überprüfungspflicht von Flächennutzungsplänen nach 15 Jahren und Neuregelungen für die Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßbetrieben leistet die Novelle einen innovativen Beitrag zur Stärkung der Innenentwicklung.

Mit den neu im Baugesetzbuch eingeführten Regelungen zum Stadtumbau und Soziale Stadt trägt die Baugesetzbuchnovelle den Strukturveränderungen in Demographie und Wirtschaft Rechnung. Im Vordergrund steht dabei das Prinzip des konzeptionellen und konsensualen Vorgehens der Städte und Gemeinden mit der Wirtschaft und den Bürgern.

Mit der Privilegierung der Herstellung und Nutzung von Biogas im Außenbereich leistet das Baurecht einen wichtigen Beitrag für die Stärkung der Erneuerbaren Energien und für den Erfolg der Energiewende.

Mit der Einführung von sächlichen Teilflächennutzungsplänen, die die Planungshoheit der Gemeinden im Außenbereich stärken, und einem Abbruchgebot im Außenbereich für nicht mehr genutzte bauliche Anlagen, wird der Außenbereichsschutz wirksam weiterentwickelt.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir in schwierigen Verhandlungen mit der Opposition eine fraktionsübergreifende Zustimmung zu dem Gesetz erreicht. Damit konnte die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat vermieden werden. In den Verhandlungen haben wir neben anderem erreicht, dass der Einsatz Erneuerbarer Energien, insbesondere der Solarenergie, bei der Errichtung von Gebäuden zukünftig erleichtert wird. Darüber hinaus haben wir uns gegenüber den Oppositionsfraktionen mit Erfolg für den Erhalt der Regelungen zum Stadtumbau und des Programms "Soziale Stadt" in der Baugesetzbuchnovelle eingesetzt.

Allerdings mussten wir im Verlauf der Beratungen auch Zugeständnisse machen. So ist es uns nicht gelungen, die Opposition von der Streichung der Außenbereichssatzung zu überzeugen.



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