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Die EU-Kommission hat im Februar ihren Vorschlag für den EU-Haushalt 2007-2013 vorgestellt. In den kommenden harten Verhandlungen stehen sich berechtigte Ausgabenwünsche und notwendige Sparappelle gegenüber. Streit ist vorprogrammiert. Konsequenter Subventionsabbau könnte den Konflikt jedoch entschärfen. Eine Möglichkeit ist die Abschaffung der Steuerbefreiung für Flugbenzin. Das Aufkommen aus einer europaweiten Kerosin-Steuer sollte als Ergänzung zu den bisherigen Zahlungen der Mitgliedstaaten dem EU-Haushalt zugeführt werden. Am 10. Februar hat die Kommission ihre Karten auf dem Tisch gelegt: die so genannte finanzielle Vorausschau. Die EU muss sich in den nächsten zwei Jahren darauf verständigen, wofür sie bis 2013 wie viel Geld ausgegeben will. Schon bevor die Vorschläge auf dem Tisch lagen, haben die sechs Nettozahler, darunter auch Deutschland, klar gemacht, dass sie nicht bereit und in der Lage sind, künftig mehr zum EU-Haushalt beizutragen als die aktuellen rund 1 % des Bruttonationaleinkommens. Die EU- Kommission hält dies für illusorisch. Das Problem muss daher sowohl auf der Einnahme- als auch der Ausgabenseite gelöst werden. Dazu müssen Mittel umgeschichtet und Subventionen abgebaut werden. Agrarausgaben und Strukturfonds dürfen nicht länger drei Viertel des EU-Haushalts ausmachen und müssen zielgerichteter und nachhaltiger werden. Lenkungswirkung und Wettbewerbsgerechtigkeit Es ist auch nicht länger erklärbar, warum der Luftverkehr weiterhin mit Milliarden subventioniert werden muss. Die Branche ist im letzten Jahrzehnt stetig gewachsen: Der Flugverkehr hat in den vergangenen zehn Jahren weltweit um rund 70 % zugenommen. Die stetig steigenden Flugverkehrsemissionen sind ein Albtraum für den Klimaschutz und konterkarieren die europäischen Kioto-Verpflichtungen. Eine Maßnahme dieser verheerenden Entwicklung entgegenzuwirken ist, endlich die Steuerbefreiung für Flugbenzin aufzuheben. Eine europaweit vereinbarte Flugbenzin-Abgabe würde Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen den Verkehrsträgern, besonders zwischen Flugzeug und Schiene, herstellen. Die Steuer soll national erhoben und das Aufkommen dem EU- Haushalt zugeführt werden. Auch der österreichische Kanzler Schüssel hat diese Idee ins Spiel gebracht, um den Konflikt zwischen Kommission und Nettozahlern zu entschärfen (Handelsblatt 19.1.2004). Denn eine europaweite Kerosin-Steuer trägt zur Entlastung der Nettozahler bei und verschafft der EU neue Einnahmen. Sie verbindet die ökologische Lenkungswirkung mit mehr Wettbewerbsgerechtigkeit im Verkehrsbereich. Diese positive Lenkungswirkung ist gerade für die Anrainer von Großflughäfen eine Hoffnung, das stetig gestiegene Flugverkehrsaufkommen künftig einzudämmen. Die Folgen von Fluglärm und Emissionen sind für Anwohner in Flughafen-Nähe ein immer größeres Problem geworden. Seit Jahren fordern deshalb die Grünen eine Kerosinsteuer oder eine andere Flugverkehrsabgabe, die den wahren Preis des Flugverkehrs sichtbar macht. Ziel europäische Flugverkehrsabgabe Im Koalitionsvertrag von 2002 haben Grüne und SPD erneut vereinbart, "die Einführung einer europäischen flugstreckenbezogenen Emissionsabgabe" zu unterstützen. Mit der dieses Jahr in Kraft getretenen EU-Richtlinie zur Energiebesteuerung (2003/96/EG) hat sich der nationale Gestaltungsspielraum in dieser Richtung verbessert. So wäre es ohne weiteres möglich, eine nationale Kerosinsteuer einzuführen. Sinnvoller und vor allem durchsetzbar wäre aber eine solche Abgabe im Verbund mit anderen europäischen Ländern. Die beste Lösung, die EU-weite Einführung, würde einen einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates bedürfen. Allerdings sind Länder wie Großbritannien, Irland und auch Spanien derzeit von einer solchen Lösung nicht zu überzeugen. Die gesamteuropäische Steuer bleibt aber das Ziel. Auf dem Weg dahin wären Vereinbarungen mit anderen europäischen Ländern eine praktikable Alternative mit Signalcharakter. So könnte eine kritische Masse von EU-Staaten beschließen, im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Flugverkehr untereinander eine Steuer auf Flugbenzin einzuführen. Nach EU-Recht ist dies im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit möglich (Art. 43 ff EU-Vertrag) und bedürfte einer Mindestzahl von acht bereiten EU- Staaten. Im Rahmen der genannten Richtlinie aber sind auch zwischenstaatliche Abkommen machbar, wären aber die ungünstigere Variante. Ein Voranschreiten im Rahmen der EU, das heißt mit der Methode der verstärkten Zusammenarbeit, ist die transparentere und unbürokratischere Lösung. Im Februar haben sich Bundesumweltminister Trittin und seine damalige französische Amtskollegin Bachelot-Narquin auf dem deutsch -französischen Umweltrat dafür ausgesprochen, "die neuen Optionen aufgrund der Energiesteuer-Richtlinie im Bereich des Flugverkehrs zu diskutieren". Deutschland und Frankreich könnten hier einmal mehr ihre europäische "Motor"-Rolle unter Beweis stellen und eine europäische Initiative anregen. Investitionen in europäische Zukunftsaufgaben Die zukunftsorientierte Reform des EU-Haushalts im Gleichklang mit einem Abbau von Subventionen ist der Weg zu mehr europäischer Handlungsfähigkeit. Die ökologische Lenkung einer solchen Reform ist im EU-Recht angelegt. Dieser Handlungsspielraum sollte genutzt werden. Denn diese durch Subventionsabbau frei werdenden Mittel werden für die Finan€zierung der neuen Aufgaben der EU gebraucht. Neben den gesetzten Feldern Erweiterung, Lissabon-Agenda sowie Außen- und Sicherheitspolitik muss vor allem Geld für Forschung, Entwicklung und Bildung frei gemacht werden. Nur so kann die EU ihr Ziel erreichen, bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten Re€gion der Welt zu werden. Kontakt/weitere Informationen: Anna Lührmann MdB, Deutscher Bundestag, 11011 Berlin Tel. 030 / 2277-1995, Fax -6995 anna.luehrmann@bundestag.de www.anna-luehrmann.de
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