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Presse-Stelle:  Bund der Energieverbraucher e.V., D-53619 Rheinbreitbach
Rubrik:Energie & Technik    Datum: 07.06.2004
Stromwirtschaft stiehlt sich aus der Haftung
BGH-Urteil bestätigt Notwendigkeit einer Neuregelung. Wirtschaftsministerium will überholte Privilegien der Stromversorger erhalten
Derzeit wird das Energiewirtschaftsgesetz komplett novelliert. Das Bundeswirtschaftsministerium will die Haftungsfreistellung für die Stromversorger erhalten. Das sieht der vorgelegte Gesetzentwurf vor (EnWG §11, Abs. 2). Dieses Privileg führt dazu, dass Stromversorger anders als alle anderen Wirtschaftsunternehmen nur begrenzt für die von ihnen verursachten Schäden haften müssen. Der Bund der Energieverbraucher hält diese Haftungsfreistellung für unzeitgemäß. Er hat das Wirtschaftsministerium erfolglos aufgefordert, von dieser überholten Regelung im neuen Gesetz Abschied zu nehmen. Auch im überarbeiteten Gesetzentwurf findet sich bedauerlicherweise die Haftungsfreistellung wieder.

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 311/03) bestätigt die Notwendigkeit einer Neuregelung. Ein Versorgungsunternehmen hatte grob fahrlässig eine viel zu hohe Spannung ins Netz geschaltet. Den entstandenen Schaden wollte der Stromversorger nicht in vollem Umfang ersetzen. Der BGH hält dies für rechtmäßig, weil §6 der Allgemeinen Versorgungsbedingungen die Haftung begrenzt.

Diese Haftungsbegrenzung hat ihre Berechtigung verloren und muss aus dem neuen Gesetz verschwinden. Auf einer Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium hatten dies bereits am 5. Juni 2002 der Bund der Energieverbraucher und die Verbraucherzentrale Bundesverband gefordert. Auf Befragen war weder die Versorgungswirtschaft, noch das Bundeswirtschaftsministerium in der Lage, Auskunft über die insgesamt erstatteten Haftungsschäden zu geben.

"Dies ist nur ein Beispiel für eine Fülle von Regelungen im neuen Energiewirtschaftsgesetz, die Verbraucher benachteiligen und die Gewinne der Versorger zementieren. Wir fordern den Bundeskanzler auf, solche einseitigen Regelungen nicht im Kabinett zu beschließen. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz dann sehr kritisch prüfen und diskutieren" sagte der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Dr. Aribert Peters. Eine Fülle weiterer Schwachpunkte sind in der Stellungnahme des Bundes der Energieverbraucher, zusammen mit dem Gesetzentwurf, im Internet zu finden.


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