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Wir halten es für absolut falsch, das seit 1998 geltende Zulassungsmoratorium für Gen-Pflanzen aufzuheben. Die Kommission will damit das Zulassungsprozedere für über dreißig weitere Gen-Pflanzen vorantreiben, obwohl sie es versäumt hat, verbindliche Regelungen zum Schutz der gentechnikfreien Produktion vorzulegen. Sie will das Moratorium beenden, obwohl es in keinem der 25 EU-Länder rechtsverbindliche Regelungen hierfür gibt. Deutschland ist bisher das einzige EU-Land, das ein Gentechnik-Gesetz mit entsprechenden Regelungen auf den Weg gebracht hat. Die EU-Kommission ignoriert, dass sich Ende April im Agrar-Ministerrat für die Zulassung der Maissorte Bt11 keine ausreichende Mehrheit finden konnte. Sie brüskiert mit ihrer Entscheidung über 70 Prozent der europäischen Verbraucher, die kein Gen-Food wollen - und sie setzt die existenzielle Grundlage der Landwirte und Lebensmittelproduzenten aufs Spiel, die weiterhin für einen gentechnikfreien Markt produzieren wollen. Der Antrag für den insekten- und herbizidresistenten Bt11-Mais (Zuckermais) wurde von der Firma Syngenta eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Verzehr von Maiskolben und Maiskörnern, die Genehmigung bezieht sich nicht auf den kommerziellen Anbau von Bt11. Dennoch hat die erste Zulassung eines gentechnisch veränderten Organismus nach über fünf Jahren Moratorium politisch eine hohe symbolische Bedeutung. Das möglicherweise in einigen Mitgliedsstaaten entstehende Chaos bei den Produkten Mais und Soja, verursacht durch die unsaubere Trennung (vor allem aufgrund mangelnder Mitwirkung der USA-Importeure und der Wirtschaft) enorme Kosten, die die Gesellschaft zu zahlen hat, ohne diese Gentech-Produkte bestellt und gewollt zu haben. Wir haben dafür gesorgt, dass im Gentechnik-Gesetz klare Vorschriften zum Schutz der gentechnikfreien Produktion enthalten sind - so zum Beispiel eine Haftungsregelung: Damit haben die Landwirte, die einen Schaden durch eine gentechnische Verunreinigung haben, Rechtsanspruch auf Entschädigung. Das Gentechnik-Gesetz wird noch Ende Mai dem Bundestag vorgelegt; das Verfahren könnte noch vor dem Sommer abgeschlossen werden. Aber schon jetzt hat der Bundesrat damit gedroht, sämtliche umwelt- und verbraucherrelevanten Aspekte aus dem Gesetz streichen zu wollen - damit ist klar, dass das In-Kraft-Treten dieses wichtigen Gesetzes durch die unionsgeführten Bundesländer verzögert wird - zu Lasten der Landwirte und Verbraucher. Wie groß der Widerstand gegen die Agro-Gentechnik ist, zeigt sich aktuell in sieben deutschen Bundesländern. Hier findet zurzeit ein "Erprobungsanbau" mit einem bereits vor 1998 durch die EU-Kommission zugelassenen insektenresistenten Mais (MON810) statt, der von den Betreibern auf bewusst geheim gehaltenen Flächen durchgeführt wird. Ein Vorgehen, dass wir aufs Schärfste kritisieren und bei dem wir erwarten, dass die Landesbehörden ihrer Beobachtungspflicht nachkommen und von den Betreibern die entsprechenden Auskünfte einholen.
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