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POPs sind Substanzen, die in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut werden. Prominente Beispiele sind das Pflanzenschutzmittel DDT oder die Industriechemikalie PCB, das unter anderem beim Bauen als Dichtungsmasse oder in Kondensatoren verwendet wurde. Viele POPs sind in Deutschland bereits lange verboten. Weltweit waren sie jedoch immer noch im Einsatz. Vor allem im Fettgewebe von Tier und Mensch reichern sich POPs an und entfalten langfristig schädliche Umwelt- und Gesundheitswirkungen. Aus allen Teilen der Welt, über Tausende Kilometer hinweg, werden POPs in der Atmosphäre transportiert und reichern sich vor allem in den arktischen Regionen an. Deshalb kann man dort hohe POP-Konzentrationen in Robben, Eisbären aber auch Menschen nachweisen, die diese giftigen Chemikalien als Endglieder der Nahrungsketten ansammeln. Die Konzentrationen liegen mittlerweile in Bereichen, in denen schädliche Auswirkungen auf das Immun- oder Nervensystem auftreten oder die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Das Abkommen untersagt künftig die Verwendung der Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Aldrin, Chlordan, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Mirex und Toxaphen sowie der Industriechemikalie Hexachlorbenzol. Darüber hinaus sieht der Vertrag ein Verbot der Verwendung von DDT und PCBs vor. Weiterhin umfasst er die Verpflichtung, auch unbeabsichtigt gebildete Stoffe mit POP-Eigenschaften - wie chlorierte Dioxine und Furane - durch technische Maßnahmen so weit wie möglich an der Quelle ihrer Entstehung und Freisetzung zu reduzieren. Weltweit lagern insbesondere in Entwicklungsländern Tausende Tonnen von Altpestiziden und ausrangierten PCB-haltigen Geräten. Das Übereinkommen verlangt daher, dass Abfälle, die aus POPs bestehen oder mit ihnen verunreinigt sind, erfasst und umweltgerecht entsorgt werden müssen. Mit dem Inkrafttreten der Stockholmer Abkommens ist der Prozess aber noch nicht beendet. Es wird weiter verhandelt. Das Programm der ersten Vertragstaatenkonferenz, die zu Beginn des Jahres 2005 in Punta del Este in Uruguay stattfinden wird, ist dicht gedrängt: So soll ein Gremium eingesetzt werden, welches Vorschläge der Vertragsparteien zur Aufnahme weiterer Substanzen mit POP-Eigenschaften in die vertraglichen Regelungen überprüft. Das Stockholmer Übereinkommen sieht die Möglichkeit vor, dass einzelne Länder spezifische Ausnahmen zur weiteren Anwendung des DDT zur Malariamückenbekämpfung beantragen können. Solche Ausnahmen sind jedoch auf drei Jahre befristet und verlangen zur Rechtfertigung die Entwicklung einer Seuchenbekämpfungsstrategie unter Einbeziehung umweltgerechterer Alternativen. Daher sollen Wege diskutiert werden, solchen Ländern zu helfen, Alternativen zur Malariabekämpfung mittels DDT zu entwickeln. Schließlich wollen die Vertragsstaaten Leitlinien zur Anwendung der "besten verfügbaren Technik" verabschieden, um eine Minimierung der Emissionen von POPs aus Quellen wie Verbrennungsanlagen oder Metallschmelzen zu erreichen, in denen diese Substanzen unbeabsichtigt gebildet werden. Die Anwendung dieser fortschrittlichen Techniken ist für neu zu errichtende Anlagen vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens vorgeschrieben. Deutschland und eine Reihe von EU-Staaten haben das Übereinkommen bereits ratifiziert. Die Europäische Union wird noch in diesem Jahr folgen, nachdem sie mit einer Verordnung zur Umsetzung der Inhalte des Übereinkommens ihre gesetzlichen Regelwerke angepasst hat. Berlin, den 16. Mai 2004
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