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Wesentliche Punkte des ursprünglichen Verordnungsentwurfs wurden verwässert. So wird es nun doch keine Längenbeschränkungen für Treibnetze in der Ostsee geben. Das ursprünglich für 2007 geplante Verbot dieser für den Lachsfang eingesetzten meist 15 bis 21 Kilometer langen Netze tritt erst ab 2008 in Kraft. Ab nächstem Jahr soll der Einsatz lediglich schrittweise reduziert werden. Die für Schweinswale allgemein als größte Gefahr eingeschätzten Grundstellnetze werden überhaupt nicht beschränkt. Des Weiteren ist ein Beobachterprogramm zur Überwachung des Beifangs von Kleinwalen und Seevögeln in bestimmten Fischereien vorgesehen. Im Gegensatz zum Entwurf sind allerdings Boote bis zu 15 Meter Länge sowie Schiffe, die so genannte Vergrämer (Pinger) einsetzen, ausgenommen. Der obligatorische Einsatz von Pingern gilt ab dem nächsten Jahr in der Nordsee und im Kattegat für Steinbuttnetze und die Wrackfischerei. In der Ostsee sind nur Stell- und Treibnetzfischer in zwei kleinen Gebieten vor der südschwedischen Küste betroffen. Ab 2007 soll das Gebiet bis zur Mecklenburg-Vorpommerschen Küste erweitert werden. Der Pferdefuß dabei ist, dass diese Regelung nur für Kutter ab 12 Meter Länge gilt. "Ein unsinniges Regelwerk sorgt dafür, dass nur maximal 2 % der deutschen Stellnetzfischer Pinger einsetzen müssen. Und der Erfolg dieser Maßnahme muss noch nicht einmal überwacht werden, da Fischer, die Pinger einsetzen, vom Beobachterprogramm ausgenommen sind", erklärt der Meeresbiologe und Schweinswalexperte Sven Koschinski. Die akustischen Warngeräte sind nach seiner Ansicht noch nicht hinreichend auf ihre möglicherweise negativen Folgen untersucht. So kann es bei den Tieren zur Gewöhnung kommen oder zur Vertreibung aus Teilen ihres Lebensraums. "Wenn nur ein Teil der Netze Pinger tragen muss, kann es auch zu Scheucheffekten von lauten in stille Netze kommen, die den Beifang möglicherweise noch erhöhen", so Koschinski. Die vermutlich nur noch 600 Tiere der vom Aussterben bedrohten Schweinswalpopulation in der zentralen Ostsee werden ihrem Schicksal überlassen, denn für sie finden sich keine Schutzmaßnahmen in der neuen Verordnung. Auch die Schleppnetzfischerei, die im Atlantik für den tausendfachen Tod von Delfinen verantwortlich ist, muss außer einem Beobachterprogramm keine Maßnahmen umsetzen. Weltweit verenden nach offiziellen Schätzungen jährlich etwa 300.000 Meeressäugetiere in Fischereinetzen, vor allem Delfine und Schweinswale. Allein in Stellnetzen in der Nord- und Ostsee finden so jedes Jahr über 8000 Schweinswale einen qualvollen Tod. Die von der EU selbst gerühmten Schutzmaßnahmen werden daran leider nicht viel ändern. "Die Politik schaut also weiterhin nur zu. Wenn man lange genug wartet, brauchen wir keine Schutzmaßnahmen mehr", warnt die GRD. Die ausführliche Stellungnahme der GRD steht im Internet zum Download bereit unter: www.delphinschutz.org/dokus/GRD-EUentscheidung1.doc
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