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Somit kann das neue EEG nicht wie geplant am 1.Juni 2004 in Kraft treten. Peter Ahmels, Präsident des Bundesverband Windenergie e.V.(BWE): "Die Verhinderungspolitik der Opposition schadet besonders der stromintensiven Industrie, da die Härtefallregelung nun zum 1.Juli ersatzlos entfällt." In der Novelle war vorgesehen, dass Unternehmen mit hohem Stromverbrauch auch weiterhin einen verminderten Strompreis beantragen können. Auch für die Unternehmen der erneuerbaren Energien sieht Ahmels durch die Verzögerung schwerwiegende Nachteile. "Die Bereitschaft, in erneuerbare Energien zu investieren, wird massiv gebremst", so der Präsident des BWE. Ahmels fordert alle Beteiligten auf, das Gesetzeswerk so schnell wie möglich zu verabschieden, um endlich die geforderte Investitionssicherheit für die Branche der erneuerbaren Energien zu schaffen. Termin für den Vermittlungsausschuss ist der 26.Mai 2004. Somit wird das Gesetz frühestens am 15.Juli 2004 in Kraft treten können, jedoch nur im Falle einer zügigen Entscheidung seitens der Politik. Presse-Rückfragen: Präsident Dr. Peter Ahmels Tel.: 0170 - 80 14 375 Presse: Nicolas König Tel.: 0170 - 247 03 21 Absender: Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) Herrenteichstr. 1 D-49074 Osnabrück www.wind-energie.de
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