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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 05.05.2004
Gen-Food-Erprobungsanbau:
Kampfansage gegen Umwelt und Verbraucher
Zum Erprobungsanbau von Gen-Mais in sieben Bundesländern erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin:

Es ist verlogen, wenn die Biotechnologieindustrie behauptet, der Versuchsanbau sei ein Schritt, um Landwirten die Wahlfreiheit zwischen konventionellem und gentechnisch verändertem Saatgut zu ermöglichen. Die so genannte "Biotechnologie-Offensive" der Industrie und der Landesregierung Sachsen-Anhalt hat mit Wahlfreiheit nichts, mit Arroganz und Willkür dafür sehr viel zu tun.

Hier wird von einer unheiligen Allianz von Biotech-Industrie und CDU/CSU/FDP mit einer Geheimhaltungsstrategie ausgenutzt, dass das von Renate Künast vorgelegte Gentechnikgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Im Bundesrat verwässern und verzögern, hintenrum Fakten schaffen - dieses verbraucher- und landwirtschaftsfeindliche Kalkül wird nicht aufgehen. Wir werden dem mit klaren Regeln im Gentechnik-Gesetz bald einen Riegel vorschieben.

Details über den Versuchsanbau wurden monatelang geheim gehalten. Selbst jetzt, wo bereits auf 29 Flächen in Deutschland der gentechnisch veränderte Mais ausgebracht wurde, ist nicht bekannt, in welchen Gemeinden Gen-Mais konkret ausgebracht wird. Landwirte, die in diesen Regionen ohne Gentechnik produzieren wollen, haben überhaupt keine Chance, Informationen zu dem Erprobungsanbau zu bekommen und darauf zu reagieren.

Das EU-Recht schreibt in der Freisetzungs-Richtlinie klare Regelungen für ein Register vor, dass die Mitgliedsländer einrichten müssen. In diesem Register müssen der Standort und weitere Angaben bei experimentellen und kommerziellen Freisetzungen angegeben werden. Die Freisetzungs-Richtlinie wird zurzeit mit dem Gentechnik-Gesetz umgesetzt. Wie wenig Bundesländer wie Sachsen-Anhalt oder Bayern wirklich von "Wahlfreiheit" und "Transparenz" halten, zeigt ihr Verhalten im Bundesrat. Sie blockieren dort die Novellierung des Gentechnik-Gesetzes - und damit auch die Umsetzung der Freisetzungs-Richtlinie. Offensichtlich haben sich die unionsregierten Bundesländer voll und ganz der von CDU/CSU und FDP ausgegebenen Linie "Einführung der Agrogentechnik um jeden Preis auch gegen den Willen der Bevölkerung" unterworfen.

Die Opposition will auch, dass von der Haftungsregelung im Gentechnik-Gesetz nur noch eine leere Hülle zurück bleibt. So wollen sie die gesamtschuldnerische Haftung streichen - was bedeutet, wenn mehrere Verursacher für eine Verunreinigung in Frage kommen, dann muss der geschädigte Landwirt versuchen herauszufinden, wer für seinen Schaden verantwortlich ist. Und zu guter Letzt soll es - wenn es nach dem Willen der Bundesländer geht - zur Schadensregulierung einen Entschädigungsfonds geben, in den der Bund einzahlen soll. Eine Finanzierung der Gentechnik-Risiken aus Steuergeldern lehnen wir klar ab. Wir sind klar dagegen, dass letztlich die Verbraucher, die die Gentechnik nicht wollen, noch für die Schäden zahlen sollen.



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