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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen u. Trinken    Datum: 02.04.2004
Gen-Food: Bundesrat entscheidet gegen den Willen der Verbraucher
Zu der Entscheidung des Bundesrats zum Gentechnik-Gesetz und zum so genannten Durchführungsgesetz der EU-Kennzeichnungsvorschriften erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin:

Es ist erschütternd, wie einseitig sich der Bundesrat heute für die Gentechnik-Industrie und gegen die Verbraucher ausgesprochen hat. Die CDU/CSU und FDP setzen sich mit ihrer Strategie der Blockade und Verzögerung durch und nehmen durch fahrlässige Verhinderung von Schutzmaßnahmen bewusst die Kontamination in Kauf. Auf den Punkt gebracht bedeuten die Vorschläge des Bundesrates zum Gentechnik-Gesetz: eine verwässerte Haftungsregelung, keine verbindliche gute fachliche Praxis, kein Schutz ökologischer Gebiete - und obendrein sollen auch noch die Verbraucher, die mit großer Mehrheit kein Gen-Food wollen, mit ihren Steuergeldern für die Risiken bezahlen.

Die "Streichliste" des Bundesrates zeigt, dass sich die Interessen der unionsgeführten Länder eins zu eins durchgesetzt haben. Während die CDU/CSU großspurige Reden hält über "Transparenz" und "Wahlfreiheit", sorgt sie im Bundesrat dafür, dass Verbrauchern vom Acker bis zum Teller das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittel genommen werden soll.

Das ist mit uns nicht zu machen. Wenn das Gentechnik-Gesetz in einigen Wochen dem Bundestag vorgelegt wird, werden wir uns dafür einsetzen, dass im Gentechnik-Gesetz der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft gewährleistet bleibt. Dafür ist die von Verbraucherministerin Renate Künast im Gentechnik-Gesetz verankerte Haftungsregelung eine der wesentlichsten Voraussetzungen. Wir werden im parlamentarischen Verfahren darum kämpfen, dass die Haftungsregelung nicht verwässert und zu einer "leeren Hülle" wird.

Wir wollen, dass die Landwirte, die einen Schaden durch Verunreinigung zum Beispiel mit Gen-Pollen haben, diesen auch ersetzt bekommen und die Möglichkeit haben, ihren Schaden nachzuweisen. Der Bundesrat will die "gesamtschuldnerische Haftung" streichen. Für den geschädigten Landwirt würde das bedeuten, er müsste heimlich auf den Feldern seiner Nachbarn herumschnüffeln um herauszufinden, von wem die Gen-Verunreinigung stammt. Und wenn seine Nachbarn alle denselben Gen-Mais anbauen, hat der geschädigte Landwirt überhaupt keine Chance mehr, einen Schadensausgleich zu bekommen.

Neben der Streichliste zum Gentechnik-Gesetz hat der Bundesrat heute noch bei einem weiteren Gesetz gegen den Schutz der Verbraucherinteressen gestimmt: Er verzögert das In-Kraft-Treten des so genannten "Durchführungsgesetzes" zu den neuen EU-Kennzeichnungsregelungen, indem er das Gesetz an den Vermittlungsausschuss überwiesen hat. Damit produziert der Bundesrat Chaos und Rechtsunsicherheit bei Verbrauchern. Denn die neuen Kennzeichnungsregeln, die am 18. April 2004 in allen EU-Ländern und damit auch in Deutschland gültig sind, bleiben bei Verstoß nun noch so lange ohne Sanktionsmöglichkeiten, bis der Vermittlungsausschuss des Bundesrates getagt hat.


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