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Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) schafft den rechtlichen Rahmen für den Emissionshandel in Deutschland, der Nationale Allokationsplan bestimmt die Menge der Zertifikate, die jede Anlage erhält. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) plant, bis 30. September 2004 die Emissionszertifikate auszustellen, ab Herbst elektronische Konten für den Handel verfügbar zu machen und die internationale Koordination mit der EU und dem Klimasekretariat der Vereinten Nationen zu sichern. Für die Zuteilung der Zertifikate an die rund 2.400 teilnehmenden Anlagen gibt die EU einen engen Zeitplan vor. Bis zum 30. September 2004 soll jedes Unternehmen wissen, wie viele Zertifikate es pro Anlage - in Deutschland kostenlos - erhält. Ab 1. Juli 2004 nimmt die DEHSt Anträge auf Zuteilung von Emissionslizenzen an. Ab Spätherbst kann jede am Handel interessierte juristische oder natürliche Person ein elektronisches Konto eröffnen. Der europaweite Handel beginnt dann ab 1. Januar 2005. Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Handels weist Troge darauf hin, die im Umfeld entstehenden neuen Dienstleistungsmärkte nicht zu übersehen. Neue Tätigkeitsfelder ergeben sich beispielsweise für Gutachter, Händler und private Handelsplattformen. Hinweis für die Presse: Ein ausführliches Hintergrundpapier ist erhältlich unter http://www.umweltbundesamt.de, Rubrik "Presse - Hintergrundpapiere". Berlin, den 05.04.04
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