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Die Gutachter führen aus, dass "die Zusatzkosten für stromintensive Prozesse sich in relativ engen Grenzen halten". Lediglich bei der Aluminiumindustrie gäbe es Wettbewerbsrisiken. Die Aluminiumproduktion sei aber schon durch die geltende Härtefallregelung im EEG weitestgehend von den EEG-Kosten freigestellt. "Die Forderung einer Ausweitung dieser Härtefallregelung läuft also ins Leere", so der BEE. Die Gutachter entziehen noch einem weiteren Argument von BMWA und Industrie den Boden. Entgegen der landläufigen Aussagen zu horrenden Kosten für Regelenergie und Netzausbau insbesondere für Windkraft stellen die Gutachter fest, dass dem "nur eine geringe Bedeutung" zukommt. Dabei gingen die Gutachter bei ihren Berechnungen noch von alten Werten aus. Lackmann: "Inzwischen können diese Kosten durch moderne Technik deutlich gesenkt werden." Im ganzen Gutachten werden laut BEE Annahmen gemacht, die im positiven Sinne inzwischen überholt seien. So beruhen alle Berechnungen auf den Vergütungen des aktuellen Ökostromgesetzes. Diese würden aber mit der zur Zeit im Bundestag diskutierten Gesetzesnovelle im Durchschnitt deutlich gesenkt. Gleichzeitig sei der Strompreis für fossilen und atomaren Strom heute schon erheblich höher als im Gutachten angenommen. Der heutige Strompreis wird im Gutachten zum Beispiel erst im Jahr 2010 erreicht. Auch würden die Investitions- und Beschäftigungswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von den Gutachtern deutlich unterbewertet. Lackmann: "Mit den richtigen Annahmen wären die Gutachter auf weit bessere Aussagen zu Beschäftigungs- und Kosteneffekten des EEG gekommen. Bis 2010 kann das EEG mehr als 50.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und dabei volkswirtschaftliche Kosten senken." Inzwischen erwäge der BEE selbst, die BMWA-Gutachter zu beauftragen, das ganze noch einmal auf Grundlage aktueller und realistischer Annahmen durchzurechnen. Kontakt: Milan Nitzschke (Geschäftsführer des BEE) Tel. 0 52 52-5 04 45
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