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Viele tankverleihende Firmen spielen ein unsauberes Spiel: Sie schliessen Verträge mit unerlaubt langen Vertragslaufzeiten - zulässig sind zwei Jahre. Viele Verträge enthalten auch unzulässige Preisgleitklauseln. Oder die Kunden werden darüber getäuscht, dass sie den Tank nicht kaufen sondern lediglich mieten. Der Bund der Energieverbraucher hilft betroffenen Flüssiggas-Verbrauchern beim Wechsel zu einem günstigen Anbieter: Durch Musterprozesse, eine Flüssiggas- Anwaltshotline ( 09001 233380, 1,86 €/Min) sowie einen stets aktuellen bundesweiten Preisspiegel (www.energieverbraucher.de/seite1101.html). Im Preisspiegel sind besonders günstige Anbieter aufgeführt. Hier lassen sich nochmals hundert bis zweihundert Euro je Tankfüllung sparen. Hier finden Sie weitere Informationen.
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