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Presse-Stelle:  Bund der Energieverbraucher e.V., D-53619 Rheinbreitbach
Rubrik:Energie    Datum: 23.03.2004
Warnung für Flüssiggas-Kunden
Anwalts-Hotline und aktueller Preisvergleich für Verbraucher
Für die etwa 300.000 Flüssiggas-Kunden in Deutschland sind schwierige Zeiten angebrochen. Denn ein Urteil des Bundesgerichtshofs hatte voriges Jahr die Befüllung eines lediglich gemieteten Flüssiggastanks verboten. Die tankverleihenden Flüssiggaslieferanten binden ihre Kunden durch Miet- und Lieferverträge und liefern das Gas etwa ein Drittel teurer als freie Anbieter. Die Füllung eines 4.000-Liter Tanks kostet dann statt 1.700 Euro schon 2.100 Euro.

Viele tankverleihende Firmen spielen ein unsauberes Spiel: Sie schliessen Verträge mit unerlaubt langen Vertragslaufzeiten - zulässig sind zwei Jahre. Viele Verträge enthalten auch unzulässige Preisgleitklauseln. Oder die Kunden werden darüber getäuscht, dass sie den Tank nicht kaufen sondern lediglich mieten.

Der Bund der Energieverbraucher hilft betroffenen Flüssiggas-Verbrauchern beim Wechsel zu einem günstigen Anbieter: Durch Musterprozesse, eine Flüssiggas- Anwaltshotline ( 09001 233380, 1,86 €/Min) sowie einen stets aktuellen bundesweiten Preisspiegel (www.energieverbraucher.de/seite1101.html). Im Preisspiegel sind besonders günstige Anbieter aufgeführt. Hier lassen sich nochmals hundert bis zweihundert Euro je Tankfüllung sparen.

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