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Die Eckpunkte vereinbaren ökologische und ökonomische Ziele miteinander. Zum einen verfolgt rot-grün das Ziel, den Einsatz von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten heimischen Wäldern zu steigern. Dies ist unter Wahrung der Nachhaltigkeit möglich, weil bisher nur etwa zwei Drittel des Holzzuwachses genutzt werden. Zum zweiten wollen wir naturnahe Wälder und mehr Artenvielfalt im Wald erreichen. Daher werden wir mit der Waldgesetznovelle den mit der Naturschutzgesetznovelle eingeschlagenen Weg fortsetzen, ökologische Mindeststandards für die Forstwirtschaft einzuführen. Dies wird den in Deutschland bereits begonnenen Waldumbau hin zu naturnahen Wäldern weiter befördern und die Artenvielfalt in unseren Wäldern erhöhen. Wichtig ist für uns auch, dass bei der nach wie vor sehr gefährlichen Waldarbeit nur qualifizierte Arbeitskräfte eingesetzt werden. Im Übrigen behalten die Bundesländer einen großen Gestaltungsspielraum für die Ausgestaltung dieser Mindeststandards. Bei den Mindeststandards gehen wir mit ökonomischem Augenmaß vor. Gleichzeitig werden wir an mehreren Punkten die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Forstwirtschaft verbessern, beispielsweise durch die Lockerung der Verkehrssicherungspflicht. Besonders wichtig ist es, den Zusammenschluss von Kleinwaldbesitzern zu größeren Forstbetrieben zu erleichtern und die Beschränkungen für die Vermarktung von Holz durch die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zu beseitigen. Denn nur durch Zusammenschluss kann der Kleinwaldbesitz effizient wirtschaften und die im Kleinprivatwald brach liegenden Holzreserven mobilisieren. Dies schafft im ländlichen Raum dringend benötigte Arbeitsplätze in der Forstwirtschaft, aber auch in der nachgelagerten Holzwirtschaft. Wir rufen die Vertreter der Waldbesitzer und der Forstwirtschaft auf, sich nunmehr konstruktiv in die Debatte um die Details dieser Gesetzesnovelle einzubringen. Ziel sollte für alle Beteiligten sein, sowohl für den Naturschutz als auch für den Holzabsatz etwas zu erreichen.
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