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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Naturschutz    Datum: 19.03.2004
Das Jagdrecht muss an die Erfordernisse des Natur- und Tierschutzes angepasst werden
Zur heutigen Vorstellung von Eckpunkten einer Novelle des Bundesjagdgesetzes durch Landwirtschaftsministerin Renate Künast erklären Friedrich Ostendorff, Obmann im Agrarausschuss, und Undine Kurth, naturschutzpolitische Sprecherin:

Wir begrüßen, dass mit den heute vorgelegten Eckpunkten einer Novelle des Bundesjagdgesetzes die notwendige öffentliche und politische Debatte über die Modernisierung und Entbürokratisierung des deutschen Jagdrechts eröffnet wird. Diese Diskussion ist überfällig und entspricht den im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen. Auch die Jagd muss sich an den Grundsätzen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung orientieren; sie leistet so ihren Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Zugleich bekräftigen wir unsere Position, dass das Bundesjagdgesetz als Rahmengesetz des Bundes erhalten bleibt; nur so werden eine einheitliche Umsetzung von Naturschutz- und Tierschutzstandards und entsprechender europarechtlicher Regelungen sowie verlässliche bundeseinheitliche Regelungen für die Jägerinnen und Jäger gesichert.

Ziel der Novelle des Bundesjagdgesetzes muss sein, wild lebende Tierarten als wesentlichen Bestandteil der Natur in ihrer natürlichen Vielfalt zu bewahren und zu fördern. Die Jagd muss dazu beitragen, Wildbestände nachhaltig zu nutzen, deren Lebensräume zu erhalten und zu verbessern. Ebenso muss die Jagd die Belange des Tierschutzes und die Erfordernisse des naturnahen Waldbaus beachten.

Fallenjagd, die Verwendung von Bleimunition, das Töten von Hunden und Katzen während der Jagdausübung oder die Abrichtung von Jagdhunden an lebenden Tieren sind aus unserer Sicht Jagdpraktiken, die nicht mehr in unsere Zeit passen.

Die vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen die aktuellen Debatten um den Föderalismus und stellen sicher, dass den Ländern mehr Spielraum als bisher bei der Umsetzung der Rahmenvorschriften eingeräumt wird als bisher. Damit kann noch besser auf regionale Besonderheiten eingegangen werden. Zugleich ist dies ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung des Bundesjagdrechts.

In den kommenden Wochen werden wir die Eckpunkte innerhalb der Koalitionsfraktionen und in zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen und Fachgesprächen diskutieren, damit auf dieser Basis zügig ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden kann.



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