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![]() "Eine umfassende Reform dieses Gesetzes ist längst überfällig und Grundlage für eine Neuausrichtung des Jagdwesens in Deutschland, wie sie der ÖJV seit langem fordert" sagte ÖJV-Bundesvorsitzende Elisabeth Emmert. Die enge Orientierung an Vorgaben der Natur- und Artenschutzes, einer naturnahen Waldentwicklung und Waldbewirtschaftung sowie berechtigten Ansprüchen des Tierschutzes und des Grundeigentums werden zu einer besseren Akzeptanz der Jagd in der Gesellschaft beitragen. Auch von Ministerin Künast wurde betont, dass die Basis des derzeit gültigen, seit Inkrafttreten nur marginal geänderten, Bundesjagdgesetzes das Reichsjagdgesetz von 1934 sei. Nun soll die Neuformulierung von Ziel und Zweck des Gesetzes sowie der Begriffe "Hege" und "Waidgerechtigkeit" die zeitgemäße Ausrichtung an ökologischen und gesellschaftlichen Anforderungen widerspiegeln. Ebenso wird ein Verbot der Fallenjagd und Fütterung, die Kürzung der Liste der jagdbaren Tierarten oder eine an Zielen des Naturschutzes orientierte Jagdausübung in Schutzgebieten vom ÖJV unterstützt. Der ÖJV steht auch hinter dem grundsätzliche Bekenntnis der Ministerin zur Beibehaltung der Bundeskompetenz im Jagdrecht und das Festschreiben hoher bundesweiter Standards für eine nachhaltige Jagdausübung. Jetzt gilt es, die vorgestellten Eckpunkte mit Leben zu füllen und die Formulierung eines konkreten Gesetzesentwurfs an den Erfordernissen einer praktikablen Jagdausübung auszurichten. Der ÖJV dringt auf eine zügige Umsetzung der von Bundesministerin Künast vorgestellten Reform des Bundesjagd und -waldgesetzes, deren Synchronisierung aufgrund des brisanten Wald-Wild-Konfliktes zwingend erforderlich ist. Elisabeth Emmert Alte Poststr. 20 57537 Wissen Mail an ÖJV senden
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