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Die nachbarschaftliche Ausgleichspflicht ist seit Jahrhunderten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 906) verankert und beruht auf dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Sie sollte von der Landesregierung in Bezug auf Schäden durch die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nicht in Frage gestellt werden, weist Wiethaler die Kritik von Minister Willi Stächele am Gesetzentwurf der Bundesregierung zurück. "Das ist unser aller Recht. Setzen Sie sich bitte im Bundesrat dafür ein, dass es nicht angetastet wird", appellieren Wiethaler und Schassberger unisono an die Landesregierung. Um die finanziellen Lasten möglicher Folgeschäden nicht einseitig auf die Rücken von Landwirten abzuwälzen, sollten allerdings zusätzlich zu den Landwirten die Lizenz-Inhaber der GVO-Sorten in die Verursacherhaftung einbezogen werden. Denn die seien die einzigen, die wirklich von der Agrogentechnik profitieren. Keinesfalls dürften Steuergelder für die Schadenshaftung bei Einrichtung eines Haftungsfonds verwendet werden. Beide begrüßen dagegen die Aussage von Minister Stächele, sich für möglichst niedrige Schwellenwerte, d. h. 0,1 %, für die Deklaration von GVO - Verunreinigungen im Saatgut einzusetzen. Das sei eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Schutz der GVO-freien Landwirtschaft. Info: Cornelia Wiethaler, 07551-91200, 0174-3058688 Eurotoques Deutschland-Österreich-Schweiz, Winnender Straße 12, 73667 Ebnisee/Schwäbischer Wald Tel: 07184/91055 Fax: 07184/91054, E-Mail: Stiftung@Eurotoques.de, www.Eurotoques.de
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