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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Tierschutz    Datum: 08.03.2004
Tierschutz: durch Verbandsklagerecht Tieren eine Stimme geben
Anlässlich der heutigen Vorstellung der schleswig-holsteinischen Bundesratsinitiative für die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine erklären Ulrike Höfken, tierschutzpolitische Sprecherin, und Undine Kurth, naturschutzpolitische Sprecherin:

Wir begrüßen die Initiative des Landes Schleswig-Holstein. Auch wir sehen seit Jahren die Verpflichtung des Gesetzgebers zu einem effektiven Schutz der Tiere. Ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände könnte hier wesentliche Fortschritte bringen. Tiere werden durch das Tierschutzgesetz zwar um ihrer selbst willen geschützt, doch fehlt noch die gesetzliche Möglichkeit, dass Verbände zugunsten der Tierrechte klagen können.

Wir hoffen auf eine faire Debatte im Bundesrat und in der Öffentlichkeit. Es ist zu wünschen, dass das rechtliche Ungleichgewicht zwischen Tiernutzern und den zu schützenden Tieren überwunden werden kann. Die derzeitige Praxis, nach der im Falle einer untätigen Behörde niemandem zusteht, zugunsten der Tiere eine Klage einzureichen oder bei Entscheidungen zum Nachteil von Tieren Widerspruch einzulegen, sollte bald überwunden werden. Das entspräche auch der Staatszielbestimmung des Tierschutzes.

Durch die Klagemöglichkeit von anerkannten Tierschutzverbänden würden deren Engagement und Sachkenntnis nicht nur anerkannt, sondern auch effektiv für die Rechte der Tiere nutzbar. Mitwirkungsrechte bei tierschutzrelevanten Maßnahmen braucht niemand zu fürchten, der die Rechte der Tiere anerkennt und berücksichtigt.



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