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Die parlamentarische Beratung zur EEG-Novelle befindet sich auf sehr gutem Weg. Ziel der Regierungsfraktionen bleibt es, die EEG-Novelle zügig bis zur Internationalen Regierungskonferenz für Erneuerbare Energien, Anfang Juni in Bonn, in Kraft zu setzen. Die Anhörung hat dafür in vielen Punkten Klarheit geschaffen: Das EEG ist und bleibt ein Erfolgsmodell. Es ist auch durch einen funktionsfähigen Emissionshandel keineswegs zu ersetzen. Beispielsweise kann eine zielgenaue Technologieentwicklung, also eine differenzierte Förderung Erneuerbarer Energien je nach Marktreife, durch ein global steuerndes Instrument wie dem Emissionshandel, nicht gewährleistet werden. Auch andere Instrumente wie die so genannten Quotenmodelle sind derzeit überhaupt nicht konkurrenzfähig mit dem weltweit erfolgreichen EEG. Im Bereich der Windenergie im Binnenland müssen Korrekturen zum Regierungsentwurf vorgenommen werden. Die so genannte 65-Prozent-Regelung, die nur noch Standorte oberhalb dieser Grenze fördert, ist sachlich zweifelhaft und führt mitunter zu überzogenen Einschnitten bei der Windenergie. Diese Regelung stellt darüber hinaus eine Innovationsbremse dar, weil sie nicht zu Effizienzsteigerungen bei den Anlagen selbst führt. Im Bereich der Bioenergien wurde durch alle Gutachter deutlich, dass hier ein erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht: Dies bezieht sich neben dem Förderzeitraum von 20 statt 15 Jahren und einer geringeren Degression vor allem auf einen deutlich höheren Bonus für den Einsatz von Nachwachsenden Rohstoffen. In diesem Bereich gibt es große Potenziale, die es zu erschließen gilt. Das ist gut für den Klimaschutz, aber auch für neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft. Notwendig ist ein Gesamtkonzept für die Landwirtschaft, das umweltfreundliche Nahrungsmittelerzeugung und Energiepflanzenproduktion verknüpft. Dabei muss berücksichtigt werden, dass durch Marktöffnung aufgrund der WTO-Verhandlungen und Effizienzsteigerungen in Folge der EU-Osterweiterung landwirtschaftliche Flächen frei werden. Im Bereich der Kleinen Wasserkraft sind ebenso Nachbesserungen notwendig. Der Ansatz im Regierungsentwurf bietet beispielsweise deutlich zu wenig Anreize für die ökologisch sinnvolle Modernisierung von Altanlagen und für ökologisch erwünschte Neuanlagen. Die Anhörung hat sehr große Übereinstimmung zwischen Rot-Grün und der Union bei den angestrebten Änderungen ergeben. Dies gilt sowohl für den Bereich der stärkeren Förderung von Bioenergien, aber auch für einen Fortbestand der Kleinen Wasserkraft. Wir hoffen, dass sich die Unterstützer des Klimaschutzes durch Erneuerbare Energien in der Union durchsetzen können. Die Union steht beim Klimaschutz im Wort. Sie darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Unterstützung des EEG wäre ein wichtiges Signal für die weitere Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland.
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