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Presse-Stelle:  Ökologisch-Demokratische Partei Bundesverband, D-97070 Würzburg
Rubrik:Politik    Datum: 03.03.2004
ödp zu BVG-Urteil:
Nachbesserung des Großen Lauschangriffs erforderlich
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Die Karlsruher Richter erklärten den größten Teil der Vorschriften zum so genannten Großen Lauschangriff als verfassungswidrig. Die meisten Vorschriften des 1998 unter dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) mit Gewalt und unter - dem offensichtlich berechtigten - Rücktritt der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) durchgedrückten Gesetzes, verstießen gegen die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung und gegen die Menschenwürde. Die jetzige Bundesregierung ist nun verpflichtet, die Gesetzte bis zum 30. Juni 2005 nachzubessern.

Die ödp freut sich über diese Entscheidung. Der Bundesvorsitzende Prof. Dr. Klaus Buchner gibt jedoch zu bedenken, dass in diesen Gesetzten überhaupt nur ein kleiner Teil der tatsächlich stattfindenden Abhöraktionen geregelt wird. Die Pflicht der Handybetreiber z.B. zur Dokumentation der über sie abgewickelten Gespräche und die Aufbewahrung der Protokolle befinden sich bisher im rechtsfreien Raum. Die Nachbesserung des Gesetzes sollte nach Meinung der ödp dringend alle Lauschangriffe umfassen!



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