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Der vorliegende Entwurf stellt in dieser Hinsicht als Rahmengesetz eine gute Diskussionsgrundlage dar. Er ist allerdings noch in entscheidenden Punkten zu verbessern: - Der Regulierungsprozess sollte dynamischer angelegt sein. Die Wettbewerbsbehörde braucht auch insgesamt größere Spielräume. Deshalb wäre es zum Beispiel sinnvoll, die Möglichkeiten zur Anreizregulierung zu verstärken.- Der Gassektor wird viel zu zögerlich liberalisiert. Hier wünschen wir uns einen wesentlich mutigeren Ansatz. - Die Rechte der Verbraucher, als ein zentrales Anliegen dieser Novelle, müssen deutlich gestärkt werden. Als ausdrücklich positiv bewerten wir das Klagerecht für "Jedermann" bei Wettbewerbsverstößen. Darüber hinaus sollten allerdings das Verbraucherministerium sowie die Verbraucherverbände stärkere, rechtlich verbindliche Mitspracherechte erhalten. Das BMVEL müsste an der Fachaufsicht der Wettbewerbsbehörde, am Monitoring zur Versorgungssicherheit sowie an der Besetzung der Beschlusskammern beteiligt werden. Zusätzlich sollte ein Verbändeausschuss, der bei verbraucherschutzrelevanten Themen angerufen werden muss, neu eingerichtet und der Wettbewerbsbehörde angegliedert werden. Wichtig wäre in diesem Zusammenhang auch eine regelmäßige, öffentliche Berichtspflicht der Behörde über Verbraucheraspekte. - Die Stromkennzeichnung sollte deutlich transparenter und wirkungsvoller ausgestaltet werden. Nur wenn Unterschiede in der Stromerzeugung nachweisbar belegt und transparent sind, kann im Strommarkt eine glaubwürdige Produktbildung bezüglich unterschiedlicher Erzeugungsqualitäten und unterschiedlicher Umweltbelastungen erfolgen. Gut ist die Verbesserung im Bereich der Regelenergie. Hier könnte die Wettbewerbsintensität allerdings weiter erhöht werden. Umweltaspekte werden in diesem Entwurf insgesamt nur unzureichend berücksichtigt. So sollte zum Beispiel klarer geregelt werden, wie hoch die Netzumlagen für Erneuerbare Energien und KWK-Strom sein dürfen. Nur so kann verhindert werden, dass Netzbetreiber überhöhte Gewinne in zu hohen Netzumlagen verstecken. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den Erneuerbaren Energien wie zum Beispiel die Nichtverrechnung vermiedener Netznutzung. Konflikte, die immer wieder zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern von Erneuerbaren Energien auftauchen, sollten durch eine Clearingstelle, die bei der Wettbewerbsbehörde angesiedelt wird, behandelt werden. Am Unbefriedigendsten ist aus unserer Sicht die Transparenz von Marktdaten geregelt: Hier deutet sich eine Einbahnstraße von allen Akteuren hin zum Übertragungsnetzbetreiber an, aber nicht umgekehrt. Dies hätte gravierende negative Auswirkungen auf den Regelenergiemarkt, die Transparenz der Strombörse, aber auch auf die EEG-Wälzung. Daher muss an diesem Punkt deutlich nachgebessert werden. Die Frage, ob der Wettbewerb auf den deutschen Energiemärkten dann eine wirkliche Chance erhält, kann allerdings erst durch die konkrete Ausformulierung der Rechtsverordnungen im Energiewirtschaftsgesetz, entschieden werden.Insgesamt erwarten wir eine spannende Debatte. Um die ambitionierte Aufgabe zu erfüllen, das Gesetz bis zum 01.07.2004 in Kraft zu setzen, muss die Diskussion nun zügig geführt werden.
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