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Das Gesetz setzt die Regelungen der EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Es schreibt einen diskriminierungsfreien Zugang zu Strom- und Gasnetzen vor. Der vorgelegte Entwurf sieht für Haushaltskunden auch künftig eine allgemeine Versorgungspflicht, "Grundversorgung" genannt, des Netzbetreibers vor und will auch die Tarifaufsicht der Bundesländer beibehalten. Neu eingeführt werden soll eine "Ersatzversorgung" des Netzbetreibers für Kunden, die normalerweise nicht von ihm beliefert werden. Die neue Regulierungsbehörde kann nur Methoden zu Bestimmung der Netztarife beschließen. Die Netztarife legen nach wie vor die Netzbetreiber selbst fest. Neu im Gesetzentwurf ist ein Unterlassungsanspruch gegen Verstöße gegen das Gesetz, der von Wirtschafts- und auch Verbraucherverbänden geltend gemacht werden kann (§28). Gewinne durch Verstöße gegen das Gesetz kann die Bundesregulierungsbehörde abschöpfen (§29). Unterdessen stellt die Regulierungsbehörde für Post und Telekom bereits die Mitarbeiter für die zum 1. Juli vorgeschriebene Regulierung ein. Die acht Haushaltskunden betreffenden Paragraphen sind hier wiedergegeben. Der vollständige Wortlaut des Entwurfs steht im Intern-Bereich von energieverbraucher.de Mitgliedern des Bundes der Energieverbraucher zur Verfügung.
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