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"Rekommunalisierung der Energieversorgung", das war über viele Jahre hinweg ein strategisches Ziel dezentral gestalteter ökologisch und ökonomisch orientierter Energiepolitik: Ökonomisch, weil eine Kommune dumm war, das lukrative und bislang staatlich genehmigte Monopol der Stromversorgung einem fremden Unternehmen zu überlassen. Ökologisch, weil vor Ort die Chancen und Möglichkeiten für eine dezentral und effizient, klima- und umweltverträglich gestaltete Energieversorgung beträchtlich besser waren, als wenn dies einem überregionalen Energieversorger überlassen blieb, der vor allem auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist. Energiepolitisch heikel, juristisch komplex Mit dem "Sachzeitwert" wurde vom bisherigen Netzeigentümer gefordert, dass quasi der Wert eines neu zu errichtenden Stromnetzes die Grundlage des Kaufpreises bildet (sog. Wiederbeschaffungswert). In erster und zweiter Instanz hatte Kaufering keinen Erfolg. Es bedurfte des höchsten Gerichts, um in diesem energiepolitisch heiklen (es geht um hohe Gewinne) und juristisch komplexen Streit ein Grundsatzurteil zu Gunsten der kaufwilligen Kommunen zu fällen und damit die hohe Zahl bisheriger Urteile juristisch zurechtzurücken. Vereinfacht formuliert bedeutet der Richterspruch, dass der Preis für das Stromnetz einen wirtschaftlichen Betrieb nach der Übernahme durch die Kommune nicht verhindern darf (Ertragswertansatz). Das genau wurde im Fall Kaufering von der Gemeinde gegen den überhöhten Sachzeitwert ins Feld geführt. Der BGH hat nun das Urteil der zweiten Instanz aufgehoben und das Verfahren an dieses Gericht (OLG München) zurückverwiesen, um auf Basis erneuter Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Netzübernahme das konkrete Kaufpreislimit festzulegen. Wegweisendes Urteil Dies ist nach vielen verlorenen Auseinandersetzungen gegen die etablierten und mächtigen Energieversorger ein wegweisendes Urteil - auch wenn im Rahmen der vor eineinhalb Jahren beschlossenen Liberalisierung des Strommarktes so manches anders geworden und völlig neu zu bewerten ist. Ob oder unter welchen Bedingungen es sich heute oder zukünftig tatsächlich lohnt, das örtliche Stromnetz zurückzukaufen, muss unter den neuen energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. In jedem Fall bleibt ein Lichtblick - die Freude darüber, dass der Macht der großen Energiekonzerne manchmal Grenzen gesetzt werden. Das Öko-Institut e.V. hat zusammen mit dem Büro BET aus Aachen die Gemeinde Kaufering zur Ökologisierung und zur Kommunalisierung ihrer Energieversorgung beraten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Öko-Institut e.V., Dr. Wolfgang Roos, Tel. 0761/45 2 95-30
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