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Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht signalisiert, dass der Kalkulationsleitfaden der Verbändevereinbarung II plus eine anerkannte betriebswirtschaftliche Methode darstellt. Das OLG kritisierte zudem die in der Untersagungsverfügung der Behörde vorgesehene Preisdeckelung der Netznutzungsentgelte. Dies würde zu einer laufenden Kontrolle der Netzentgelte durch das Bundeskartellamt führen und die Regulierung der Netznutzungsentgelte auf dem Strommarkt vorwegnehmen, so das OLG. Gegen das Urteil ist Revision vor dem BGH zugelassen. Der Urteilstext steht im Intern-Bereich von energieverbraucher.de für Mitglieder des Bundes der Energieverbraucher zum Download zur Verfügung. Details zum Fall RWE hier.
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