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Presse-Stelle:  Bund der Energieverbraucher e.V., D-53619 Rheinbreitbach
Rubrik:Energie    Datum: 09.02.2004
Energieverbraucher: Umweltfreundlicher Autokauf wird belohnt
2004 letzte Gelegenheit zur Kfz-Steuerbefreiung! Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt, bei einem geplanten Autokauf nur Fahrzeuge mit der bis 2005 steuerbefreiten Euro-4-Norm zu kaufen. Und das möglichst bald, um dem Fiskus kein Geld zu schenken.

Die Euro-4-Norm ist die derzeit anspruchsvollste europäische Schadstoffnorm für Kraftfahrzeuge. Nur bei Fahrzeugen, die diese Norm einhalten, gibt es daher eine Kfz-Steuerbefreiung von max. 306,78 Euro (Benziner) bzw. 613,55 Euro (Diesel). Die Käufer werden also finanziell dafür belohnt, wenn sie sich für ein umweltschonendes Fahrzeug entscheiden.

Angenehmer Zusatzeffekt: Beim späteren Verkauf erzielt man für eine Euro-4-Fahrzeug einen höheren Wiederverkaufswert als für eine "Dreckschleuder". Auch Gebrauchtwagenkäufer können von der Kfz-Steuerbefreiung noch profitieren, wenn sie ein Euro-4-Fahrzeug kaufen, dessen Steuerbefreiung noch nicht komplett ausgeschöpft wurde. Dies trifft z. B. auf Jahreswagen zu.

Es gilt aber, sich zu sputen, denn die Steuerbefreiung ist zeitlich befristet:

  • Die Befreiung gilt nur für Fahrzeuge, die noch bis Ende 2004 gekauft werden. Wer das Jahr 2004 ungenutzt verstreichen lässt, geht leer aus.
  • Die Befreiung gilt maximal bis Ende 2005. Ab 2006 kassiert der Fiskus wieder. "So bald wie möglich kaufen", heißt daher die Devise, um die Steuerbefreiung möglichst noch voll ausschöpfen zu können.


Folgende Beispielrechnung zeigt die Vorteile. Die Kfz-Steuersätze ab 01.01.04 betragen für Euro-4:

  • 6,75 Euro (Benziner) je 100 ccm Hubraum: Für einen Euro-4-Benziner mit 2,0 Liter Hubraum wären also in zwei Jahren 270 Euro an Kfz-Steuern zu entrichten. Wegen der Steuerbefreiung von max. 306,78 Euro bleibt der Wagen bis Ende 2005 steuerfrei. Der Restbetrag von 36,78 Euro verfällt.
  • 15,44 Euro (Diesel) je 100 ccm Hubraum: Für einen Euro-4-Diesel mit 2,0 Liter Hubraum sind in zwei Jahren 617,60 Euro Kfz-Steuer fällig. Da die Steuerbefreiung bei Diesel max. 613,55 Euro beträgt, bleiben noch restliche 4,25 Euro zu bezahlen. Das lässt sich verschmerzen.

Die Einhaltung der Euro-4-Norm ist bei Neuwagen für Benziner heute schon Normalität. Vorgeschrieben ist sie aber für Neufahrzeuge erst ab 01.01.2005. Darum gibt es ab diesem Termin beim Autokauf auch keine Kfz-Steuerbefreiung mehr.

Beim Diesel sieht das anders aus, weil bislang nur ein Teil der Dieselmotoren die Euro-4-Norm überhaupt erfüllt. Faustregel: Je größer der Diesel-Motor, desto schwieriger die Einhaltung der Norm. Große Diesel können die Euro-4 nur mit Rußfilter einhalten, weil die Partikel mit innermotorischen Maßnahmen nicht mehr in die Griff zu kriegen sind. Hier muss der Rußfilter i.d.R. nicht als Zubehör bezahlt werden, sondern gehört quasi dazu und muss kalkulatorisch berücksichtigt werden.

Die neueste Übersicht zu Diesel-Fahrzeugen gibt es hier.

Abschließend noch einen Tipp für Diesel-Fans: Euro-4-Diesel sollten auf jeden Fall zusätzlich einen Rußfilter haben, um die feinen, gesundheitsschädlichen, lungengängigen Partikel aus dem Abgas zu filtern. Bei einigen Herstellern gibt es den Rußfilter ohne Aufpreis serienmäßig; andere lassen sich den Rußfilter als Zubehör bezahlen. Der Preis entspricht in etwa der Kfz-Steuerbefreiung für Diesel.




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