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![]() Die für die Jagd in Deutschland zuständige Bundesministerin kündigte für Februar/März diesen Jahres die Vorstellung von Eckpunkten zur BJG-Reform an. Im Anschluss daran soll ein Referentenentwurf diskutiert werden. Die im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung festgelegte Novellierung des Gesetzes soll unter Gesichtspunkten des Tierschutzes und einer naturnahen Waldbewirtschaftung vorgenommen werden. Nach Worten von Künast ist eine umfassende Neuorientierung des Gesetzes erforderlich, wobei die Grundätze der Hege und der Deutschen Waidgerechtigkeit auf dem Prüfstand stehen. Weitere Änderungen betreffen folgende Bereiche des Bundesjagdrechts, das unmittelbar aus dem 1934 erlassenen Reichsjagdgesetz hergeleitet wurde: eine Verkürzung der Liste der jagdbaren Tierarten, ein grundsätzliches Fütterungsverbot, die stärkere Berücksichtigung von Tierschutzbelangen - beispielsweise durch Verbot von Bleischrot bei der Wasserjagd, der Fallenjagd sowie des Abschusses von Hunden und Katzen oder die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren. Der Einfluss der Grundeigentümer auf die Jagdausübung ist zu stärken, insgesamt ist mit mehr Kompetenzen der Länder hinsichtlich von Detailregelungen zu rechnen. Das seit langem geplante Gespräch zwischen Emmert und Künast verlief vertrauensvoll und sehr sachlich, hinsichtlich der Erfordernis einer Neuausrichtung der Jagd in Deutschland bestand weitestgehendes Einvernehmen.
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