Sie fordern Olaf Scholz gemeinsam auf, sich bei der Positionierung der Bundesregierung für das Treffen des EU-Agrarrates am kommenden Montag endlich hörbar und engagiert für eine spürbare Verbesserung der Verhandlungsposition von Milchbäuerinnen und Milchbauern auf EU-Ebene einzusetzen. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene europaweite Verpflichtung, dass Molkereien und Milchviehbetriebe vor Ablieferung von Milch einen schriftlichen Vertrag über die Liefermenge, den Preis, die Qualität sowie die Dauer des Vertrages abschließen müssen (Art. 148 GMO), ist aus ihrer Sicht hierfür ein erster wichtiger Schritt. Unterstützt werden die Bauernvertreter in Ihrem Anliegen von den Vorsitzenden großer Natur- und Tierschutz- und Verbraucherverbände. Ottmar Ilchmann, AbL Sprecher für Agrarpolitik und selbst Milchbauer betont: "Es ist zynisch, wenn Olaf Scholz im Wahlkampf einen Mindestlohn von 15 € fordert und gleichzeitig in Brüssel mit dafür sorgt, dass die großen Molkereien Milchbauern wie mir weiterhin die Preise diktieren können. Der Milchpreis lässt einen Mindestlohn von 15 € häufig schlichtweg nicht zu - weder für uns Milchbauern noch für etwaige Mitarbeitende. Ebenso zynisch ist es, dass die deutsche Bundesregierung als Reaktion auf die großen Bauernproteste im letzten Jahr mit dafür gesorgt hat, dass viele ökologische Mindestanforderungen der Europäischen Agrarpolitik im Eiltempo und ohne Folgenabschätzung abgeschafft und geschliffen wurden. Bei der Umsetzung einer Vertragspflicht sollen nun hingegen erstmal Arbeitsgruppen gegründet und Folgenabschätzungen beauftragt werden. Und das, obwohl eine freiwillige Vertragspflicht bereits heute Teil der Gemeinsamen Marktordnung ist. Die Verbesserung der Stellung von Bäuerinnen und Bauern in den Wertschöpfungsketten war ein zentrales Versprechen der Politik im Nachgang der großen Bauerndemonstrationen des letzten Winters. Halten Sie jetzt Wort, Herr Bundeskanzler!" Hintergrundinformationen: Schon heute sieht die Europäische Verordnung über eine Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) vor, dass Mitgliedstaaten freiwillig eine Vertragspflicht für die Milchbranche umsetzen können (Artikel 148 GMO). Vertragspflicht bedeutet, dass Milchviehbetriebe und Molkereien vor Ablieferung der Milch einen schriftlichen Vertrag über die Liefermenge, den Milchpreis, die Qualität sowie die Dauer des Vertrages abschließen müssen. Trotz umfangreicher Bemühungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Deutschland von dieser Möglichkeit bislang keinen Gebrauch gemacht. Als weitere Reaktion auf die Bauernproteste hat die Europäische Kommission am 10.12.2024 eine Reform der GMO vorgeschlagen, welche u.a. vorsieht, dass die für die Europäischen Mitgliedstaaten bisher freiwillige Umsetzung der Vertragspflicht zukünftig europaweit verpflichtend umgesetzt wird. Am kommenden Montag, den 27.01.2025, wird im EU-Agrarrat erstmalig über den Reformvorschlag verhandelt. Links
|