![]() Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Photovoltaikgesetz garantiert Dacheigentümern eine Einspeisevergütung in Höhe von 57,4 Cent pro Kilowattstunde bis zu einer installierten Spitzenleistung von maximal 30 Kilowatt. Darunter fallen alle Anlagen, welche auf Ein- und Mehrfamilienhäusern üblicherweise errichtet werden. Wer seine Solaranlage nicht auf dem Dach anbringt, sondern in die Hausfassade integriert, erhält wegen höherer Investitionskosten einen zusätzlichen Aufschlag in Höhe von fünf Cent pro Kilowattstunde. Für größere Solaranlagen gelten geringere Fördersätze. Bereits 80.000 Eigenheimbesitzer verfügen nach UVS-Angaben über eine Solarstromanlage. Schon eine fachgerecht installierte Anlage mit einer Größe von nur 20 Quadratmetern und einer Spitzenleistung von zwei Kilowatt könne im Jahr 2.000 Kilowattstunden Solarstrom produzieren.
Artikel drucken Fenster schließen |