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Energie   
Die EEG Novelle - nun zügig im Parlament verabschieden
Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erklärt Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin:

Wir begrüßen die Regierungsvorlage zur Novelle des EEG, die heute im Kabinett beschlossen wurde. Sie stellt eine gute Basis für die parlamentarische Beratung dar. Damit ist eindeutig klar: Rot-Grün will den umfassenden und zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Ziel muss es nun sein, die Novelle in einem geordneten Verfahren zügig bis zum Frühsommer 2004 im Parlament zu verabschieden. Weitere Verzögerungen können wir den vielen kleinen und mittleren Unternehmen in den einzelnen Branchen kaum zumuten. Sie brauchen sobald als möglich Rechts- und damit Planungssicherheit.

Der Gesetzentwurf sieht viele Verbesserungen auch zugunsten einer breiteren Ausschöpfung der großen Potenziale Erneuerbarer Energien vor. Neben der Windenergie und der Wasserkraft müssen nun auch die Bioenergien, die Solarenergie und die Erdwärme viel stärker zum Zuge kommen. Damit dies geschieht, sind aus unserer Sicht allerdings noch einige Korrekturen an dem jetzigen Entwurf notwendig. Dies gilt im besonderen Maße für die Bereiche Bioenergien, Windenergie im Binnenland und Kleine Wasserkraft.

Insbesondere im Bereich der Bioenergien hat der Kompromiss zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium für uns zu völlig inakzeptablen Ergebnissen geführt. Mit der vorgeschlagenen Vergütungsregelung kann es keinen verstärkten Ausbau geben, der ursprünglich von allen Seiten eingefordert wurde. Notwendig ist eine deutliche Verbesserung der Vergütung und der zusätzliche Boni für die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen sowie besonders innovativen Technologien. Sinnvoll halten wir ebenso stärkere Anreize für die Nutzung von Wärme insbesondere in großen Biomasseanlagen.

Die Union muss sich nun entscheiden, ob sie den Ausbau der Erneuerbaren Energien unterstützt oder ob sie bei der Verabschiedung des EEG dagegen votiert. Wir hoffen, dass ähnlich wie beim Vorschaltgesetz für die Fotovoltaik, sich ein breites parlamentarisches Bündnis für den Ausbau Erneuerbarer Energien schmieden lässt. Die Union muss dann aber eindeutig entscheiden: unterstützt sie den Ausbau der Erneuerbaren Energien und gibt damit etwa den Bauern und ländlichen Regionen ein zweites Standbein oder verweigert sie sich weiter einem Zukunftsmarkt.

 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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