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Presse-Stelle:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:
Bauen
Datum:
12.12.2003
Grenzwert für Blei im Trinkwasser gesenkt
Anpassung der deutschen Trinkwasserverordnung macht Trinkwasser sicherer - Kein Wasser aus Bleileitungen für Kinder
Seit 1. Dezember 2003 gilt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Erlaubt sind jetzt nur noch 25 Mikrogramm pro Liter (µg/l). Hierauf weist das Umweltbundesamt (UBA) hin. Bisher lag der Wert bei 40 µg/l. Diese Anpassung der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) war durch die EG-Trinkwasserrichtlinie vorgegeben. Zu Beginn des Jahres 2013 wird der Wert noch weiter sinken. Dann darf Trinkwasser höchstens noch 10 µg/l Blei enthalten. Erst dieser Wert ist auch für Säuglinge und Kleinkinder gesundheitlich duldbar. Bis dahin gilt wie bisher: Für Säuglinge sollte Trinkwasser aus Bleileitungen nicht verwendet werden. Die stufenweise Senkung des Bleigrenzwertes ermöglicht es, die Vielzahl noch vorhandener Installationen mit mehr oder weniger großen Anteilen aus Blei Schritt für Schritt zu ersetzen. Hauseigentümer haben also noch bis Ende 2012 Zeit, Bleileitungen gegen solche aus besser geeigneten Materialien auszutauschen. Diese sind - je nach Wasserqualität - Kupfer, innenverzinntes Kupfer, Edelstahl, verzinkter Stahl sowie Kunststoffe und kunststoffbasierte Verbundmaterialien. Zur Finanzierung des Austauschs stehen bundesweit Fördermittel aus dem Wohnraum-Modernisierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung
http://www.kfw.de
, Programm-Nr. 133, Merkblatt 140690 vom April 2003).
Erhöhte Bleigehalte des Trinkwassers beeinträchtigen - vor allem durch schleichende Aufnahme kleiner und dennoch toxischer Bleimengen - die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Bei Erwachsenen lagert sich Blei in die Knochen ein und ist dann unschädlich. Es kann von dort aber in Phasen erhöhten Stoffwechsels - zum Beispiel während einer Schwangerschaft - wieder in das Blut gelangen. Deshalb sollten auch junge Frauen und Schwangere kein Trinkwasser aus Bleileitungen trinken, vor allem dann nicht, wenn es vorher in den Leitungen gestanden hat ("Stagnation").
Bleirohre werden seit 1973 in Deutschland nicht mehr für die Trinkwasserversorgung eingebaut, sind aber in 10 bis 15% der Wohnhäuser nord-, west- und ostdeutscher städtischer Verdichtungsgebiete noch in Betrieb. In Süddeutschland dagegen sind sie schon seit über 100 Jahren verboten.
Kleinfilter oder ein Abkochen des Wassers entfernen das Blei nicht aus dem Wasser. Das einzig langfristig wirksame Mittel, um das Blei in den betroffenen Haushalten und Häusern aus dem Trinkwasser zu verbannen, ist der Einbau besser geeigneter Rohre. Es gibt aber einige kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Selbsthilfe, mit denen sich die Bleibelastung des Trinkwassers bis zu einer Sanierung senken oder teilweise vermeiden lässt. Das Umweltbundesamt empfiehlt:
Befragen Sie, falls Sie nicht wissen, ob Ihr Haus oder Ihre Wohnung eine Bleiinstallation enthält, den Hauseigentümer oder einen Fachbetrieb des Sanitär- und Heizungshandwerks. Auch Messingarmaturen enthalten derzeit noch aus produktionstechnischen Gründen das Element Blei in einer solchen Menge, dass nach Stagnation der jetzt gültige Grenzwert von 25 µg/l überschritten sein kann.
Verwenden Sie grundsätzlich kein Trinkwasser aus Bleileitungen zur Zubereitung von Säuglingsnahrung. Verwenden Sie stattdessen ein für die Säuglingsernährung als geeignet gekennzeichnetes abgepacktes Wasser oder ein Trinkwasser einwandfreier Beschaffenheit.
Lassen Sie Trinkwasser aus Bleileitungen vorsorglich eine Minute ablaufen, bevor Sie Nahrungsmittel für Jugendliche und Erwachsene damit zubereiten
Prüfen Sie oder lassen Sie prüfen, ob bis zur Sanierung eine Stichleitung vom Wasserzähler in ihre Wohnung bis zur Küche gelegt werden kann. Aus dieser Leitung könnten Sie dann zumindest für Lebensmittelzwecke bleifreies Trinkwasser entnehmen.
Ist Ihr Grundstück über eine bleierne Anschlussleitung mit dem Netz verbunden, so lässt sich die Bleikonzentration durch Ablaufenlassen nicht zuverlässig oder ausreichend senken. Verlangen Sie in diesem Fall von Ihrem Wasserversorger den Austausch der Anschlussleitung und dessen anteilige Finanzierung.
Berlin, den 12.12.03
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Kontakt:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt
Email:
thomas.hagbeck@uba.de
Homepage:
http://www.umweltbundesamt.de
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