Unter lokaler Kaltluft versteht man bodennahe Luft, die kälter als die ihrer Umgebung ist. Kaltluft wird entweder vor Ort auf Grund des Energieumsatzes an der Erdoberfläche gebildet oder durch kleinräumige Zirkulation herantransportiert. Kaltluftentstehung und -abfluss hängen von meteorologischen Verhältnissen, der Flächennutzung sowie von der Geländeform und -exposition ab. Da die immissionsklimatische Qualität von Freiräumen - insbesondere deren Nutzung - in deutlicher Wechselwirkung mit Kaltluftentstehung und -abfluss steht, gilt es, bei der Planung von Wohngebieten, Industrie- und Gewerbegebieten, Verkehrswegen usw. die positive Wirkung lokaler Kaltluft zu berücksichtigen und nutzbar zu machen. Gleiches trifft auch auf Sanierung und Umnutzung bereits bestehender Baugebiete oder bei Erweiterung bestehender bzw. Planung neuer Baugebiete und Anlagen zu. Die Richtlinie soll dazu beitragen, dass das Thema lokale Kaltluft in die räumliche Gesamtplanung auf regionaler und kommunaler Ebene, d.h. in die Regionalpläne bzw. Regionalen Raumordnungspläne sowie in die Flächennutzungs- und Bebauungspläne einbezogen wird. Des Weiteren soll sie die fachgerechte Berücksichtigung des Themas lokale Kaltluft in der Landschaftsrahmenplanung und Landschaftsplanung (regionale und kommunale Ebene) sowie in Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bzw. Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU) fördern. Hinweis an die Redaktion: Ihr Ansprechpartner für die VDI-Fachpressearbeit: Anne Steen, Telefon: +49 (0) 211 62 14-4 82 Telefax: +49 (0) 211 62 14-1 57 E-Mail: steen@vdi.de
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