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Tierschutz   
Neuer EU-Chemikalienverordnung kommt voran - Korrekturen im Bereich Tierschutzes nötig
Anlässlich des gestern vorgestellten neuen Entwurfes der Europäischen Kommission zur Chemikalienverordnung erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und tierschutzpolitische Sprecherin:

Wir begrüßen das Vorankommen der Europäischen Chemikalienpolitik mit der Vorlage des neuen Entwurfs. Die Überprüfung von etwa 30.000 Altchemikalien auf ihre Toxizität für Mensch und Umwelt haben wir seit Jahren gefordert. Eine verminderte Belastung für Mensch und Umwelt ist die Voraussetzung für riesige Einsparungen im Gesundheitswesen, die von der EU-Kommission auf etwa 50 Milliarden Euro geschätzt wird.

Im Gesetzgebungsverfahren sind allerdings erhebliche Nachbesserungen nötig.

Wir stellen uns der Forderung der Industrie, ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Dafür ist esdringend erforderlich, importierte Konsumgüter in die Verordnung mit einzubeziehen, um Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der deutschen und europäischen Industrie zu vermeiden. Der Wirtschaftsstandort Europa ist nur durch ein hohes Umwelt- und Verbraucherschutzniveau zukunftsfähig. Diesen Ansatz haben wir bereits in der Ludwigshafener Erklärung gefordert.

Korrekturen sind vor allem im Bereich des Tierschutzes nötig:

Der neue Entwurf weist kaum Nachbesserungen zur Minimierung der auf 20 Millionen geschätzten neuen Tierversuche auf.

Eigens für dieses Ziel hatte die Europäische Kommission den ursprünglichen Entwurf im Mai zur Kommentierung im Internet veröffentlicht. Zahlreiche Tierschutzverbände und Behörden hatten daraufhin Verbesserungsvorschläge eingereicht. So ist es unerklärlich, warum bereits anerkannte tierversuchsfreie Testmethoden immer noch nicht im Entwurf enthalten sind.

Zur Minimierung von Tierversuchen ist es weiterhin unabdingbar, den Unternehmen eine gemeinsame Nutzung von Daten zwingend vorzuschreiben, um Mehrfachtests auszuschließen. Das deutsche Chemikalienrecht hat hierzu verbindliche und praktikable Lösungen zum Datenaustausch gefunden, die durch die Europäischen Verordnung nicht ausgehebelt, sondern übernommen werden müssen. Auch europaweit müssen Regelungen gefunden werden, die der Industrie Datenvertraulichkeit zusichern und Doppelversuche verhindern.

Wir haben am vergangenen Freitag gemeinsam mit Ministerien, Behörden und Tierschutzverbänden ein Fachgespräch zur Frage der Minimierungsmöglichkeiten von Tierversuchen in der Europäischen Chemikalienverordnung geführt. Im Ergebnis fordern wir die Bundesregierung und das Europäische Parlament auf, sich in dem jetzt beginnenden Gesetzgebungsverfahren dafür einzusetzen, dass:
  • alle validierten und anerkannten Alternativmethoden zum Ersatz von Tierversuchen vorgeschrieben werden;
  • der Datenaustausch zwischen den Chemieunternehmen zwingend vorgeschrieben wird (kein Rückfall hinter das deutsche Chemikalienrecht!);
  • eine Auswertung zahlreicher weltweit vorhandener Daten erfolgt;
  • eine zeitgleiche Registrierung aller Stoffgruppen, um alle bereits vorhandene Prüfdaten einzubeziehen;
  • die Forschungsanstrengungen zum Ersatz zu Tierversuchen sowohl in der Europäischen Union wie auch in Deutschland zu intensivieren;
  • die überalterten Haltungsvorschriften für Versuchstiere überarbeitet werden;
  • die Validierung von alternativen tierversuchsfreien Verfahren international vorangetrieben wird;
  • Tierschutzverbände verstärkt einbezogen werden.


 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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