Die Vorlage des ersten Entwurfs von freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung durch die IGWG ist ein wichtiger Schritt im langwierigen Prozess zur Bekämpfung des Welthungers. Mit diesen Leitlinien sollen die Anstrengungen der FAO-Mitgliedstaaten unterstützt werden, das Recht auf angemessene Ernährung für alle Menschen in allen Staaten schrittweise zu realisieren. Dabei drängt die Zeit. Schätzungen der FAO ergaben, dass zwischen 1998 und 2000 weltweit über 840 Millionen Menschen unterernährt waren. Gerade unter diesem Aspekt ist es zu begrüßen, dass sich die Teilnehmer der Sitzung in Rom auf einen sehr anspruchsvollen Zeitplan für die Verhandlungen zu den Leitlinien verständigt haben. Die Diskussion über den ersten Entwurf der freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung ist sehr konstruktiv und offen verlaufen. Obwohl es noch erhebliche Meinungsunterschiede zwischen den einzelnen Ländern über die Verbindlichkeit und Ausgestaltung der Richtlinien über das Recht auf Nahrung gibt, waren sich alle Beteiligten in der Zielsetzung einig. Deshalb sind die Chancen hoch, dass es gelingen wird, bis Mitte 2004 ein substantielles und weiterführendes Dokument zum Recht auf Nahrung zu verabschieden. Im Februar 2004 soll eine konkrete Textvorlage erarbeitet werden, die bei der dritten IGWG-Sitzung im Juni 2004 dann endgültig verhandelt werden soll. Durch Bereitstellung finanzieller Mittel unterstützt das BMVEL trotz der schwierigen Haushaltssituation aktiv den weiteren Prozess der Entwicklung dieser Leitlinien. Gleichzeitig erhöht die intensive Beteiligung der Mitgliedsländer der FAO an der Entwicklung der freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung die Chancen, mehr Fortschritte bei der Bekämpfung des Welthungerproblems zu erreichen und damit die Verpflichtung der Staats- und Regierungschefs vom Welternährungsgipfel 1996 einzulösen.
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