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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Verkehr    Datum: 30.07.2003
Maut-Rabatt für Schmutzfinken!
Steigende LKW Emissionen sollten nicht noch subventioniert werden
Per 1. September diesen Jahres werden LKW ab 12 t auf deutschen Autobahnen eine Maut zu zahlen haben. Deren Höhe ist von der Fahrleistung abhängig. Zu zahlen sind für Drei-Achser im Regelfall 13 Cent/km, für Vier-Achser und Fahrzeugkombinationen 14 Cent/km.

Auf diese Gebührensätze aber wird ein Rabatt gewährt, und zwar für emissionsarme Fahrzeuge. Für LKW der Klassen Euro 2 und Euro 3 beträgt er 2 Cent/km - Vergleichsmaßstab ist ein LKW der Klasse Euro 1. Für ein Fahrzeug mit einer durchschnittlichen Fahrleistung errechnet sich
aufgrund von Angaben des Bundesverkehrsministeriums ein Rabatt von bis zu 357,90 Euro pro LKW und Jahr.

Das Bundesumweltministerium hat jedoch in einer gemeinsamen Untersuchung* mit den Umweltministerien Österreichs, der Niederlande und der Schweiz im März diesen Jahres herausgefunden, dass die LKW der Euro 2-Norm in ihren Stickoxidemissionen gegenüber denen der Euro-1-Norm gar nicht besser geworden sind, sondern - im Gegenteil - etwa in Höhe von 10 Prozent mehr emittieren. Ähnliches sei bei den LKW der Euro-3-Norm zu erwarten. Hintergrund sei ein Optimierungsverhalten der LKW-Hersteller:
Sie nutzen die Motorprogrammierung so, dass die verschärften NOx-Grenzwerte lediglich an den vorab definierten Messpunkten des maßgeblichen Tests eingehalten werden - dazwischen wird auf
Kraftstoffeffizienz hin optimiert und die Stickoxide nehmen unverhältnismäßig zu. Für diese nun als lediglich scheinbar aufgedeckte 'Emissionsminderung' nehmen die LKW-Eigner bereits eine Kfz-Steuerermäßigung in Höhe von bis zu 357,90 Euro/Jahr in Anspruch.
Bereits das ist ungerechtfertigt.

Das Wuppertal Institut ist der Auffassung, dass der Schaden nicht noch dadurch vergrößert werden sollte, dass für denselben scheinbaren Tatbestand eine Ermäßigung der Maut-Gebühr gewährt wird.
Umweltsubventionen sollten nur für Eissionsminderungen, nicht dagegen für vermehrte Emissionen gewährt werden, deshalb sollte die entsprechende Rechtsverordnung umgehend novelliert werden. Der Vorgang sollte seines Präzedenzcharakters wegen auch vom Bundesrechnungshof geprüft werden.


* (Stickoxidemissionen bei schweren Lastwagen höher als durch Hersteller angegeben.
In: Umwelt (BMU), H. 4, 2003, S. 226 - 228.; s.a. BT-Drs. 15/913 vom 05.05.2003)

Ansprechpartner:
Dr. Hans-Jochen Luhmann, Tel: (0202) 2492-133, Email:
Jochen.Luhmann@wupperinst.org




 
 
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