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Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft legt eine Interpretation des Anhang III Nr. 9 der EU-Öko-VO vor
Berlin, 29.07.2003

Wer Produkte aus Ökologischem Landbau erwirbt und in den Handel bringt, will sicher sein, dass die zugesagte Prozessqualität, wie sie in der EU-Öko-Verordnung 2092/91 definiert wird, auch tatsächlich vorliegt. Die Verordnung sieht deshalb strenge Kontrollen auf allen Ebenen vor: Durch sie soll diese Sicherheit hergestellt und Betrüger, die mit falsch deklarierter Ware aus dem Preisunterschied zwischen konventionellen und ökologisch erzeugten Lebensmitteln Profit schlagen wollen, entdeckt werden.

Die Verordnung schreibt in ihrem Anhang III Nr. 9 sogar vor, dass der bloße Verdacht, es könne ein solcher Betrug vorliegen, die Unternehmen verpflichtet, von der Verarbeitung oder dem Handel der gelieferten Ware abzusehen, bis die Zweifel ausgeräumt sind.

Gerade bei frischer, verderblicher Ware ist dies eine sehr scharfe Maßnahme, die sonst nur gerechtfertigt wäre, wenn die Gesundheit der Verbraucher auf dem Spiel stehen würde. Hier geht es zwar "nur" um das Vertrauen der Verbraucher, aber dies zu erhalten hat im Öko-Markt höchste Priorität. Deshalb zweifelt niemand daran, dass die Vorschriften des Anhang III sinnvoll sind.
Grosse Probleme bereitet aber die Tatsache, dass sie viele vage Begriffe (Auffassung, Verdacht, Vermutung, Zweifel etc.) enthalten, die von verschiedenen Stellen höchst unterschiedlich interpretiert werden. Die keineswegs einheitliche Handlungsweise der verschiedenen Behörden in den einzelnen Bundesländern führt zu großer Verunsicherung bei den Wirtschaftsbeteiligten.

"Hier muss unbedingt Transparenz und Verlässlichkeit hergestellt werden" stellt deshalb der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, fest. Der Spitzenverband, in dem Verbände und Unternehmen aus landwirtschaftlicher Erzeugung, Verarbeitung und Handel von Ökoprodukten organisiert sind, hat deshalb eine Interpretation erarbeiten lassen, die er nun in Berlin vorgestellt hat. "Damit wollen wir Ministerien, Kontrollbehörden und Kontrollstellen eine Handreichung geben, die dazu hilft, zu einem einheitlichen Verfahren zu kommen" erklärte Löwenstein.

Thomas Dosch, Sprecher des BÖLW unterstrich, dass dies eine von allen Wirtschaftsbeteiligten dringend erwartete Maßnahme sei: "Niemand wird sich auf den Öko-Markt einlassen, wenn er befürchtet, dort willkürlichen Entscheidungen ausgesetzt zu sein, die seine wirtschaftliche Existenz gefährden können. Die Kontrollsysteme der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft müssen streng sein, aber auch nachvollziehbar und praktikabel. Dazu will der BÖLW einen Beitrag leisten."

Die Interpretation kann in der Geschäftsstelle des BÖLW angefordert oder unter boelw.de eingesehen werden.


2478 Zeichen, Veröffentlichung honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten
ViSdP Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V., Marienstr. 19/20, 10117 Berlin, 030 / 28 482 300, www.boelw.de
 
Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
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