Mit einer konzertierten Aktion wird jetzt nicht nur in Deutschland sondern europaweit gegen die Luftschadstoffe vorgegangen, die für die Bildung von Ozon, die Schädigung der Atemwege und für das Waldsterben verantwortlich sind. So zum Beispiel Stoffe wie Schwefeloxid oder Stickstoffoxide aus Autoverkehr und Großfeuerungsanlagen, Lösungs- und Verdünnungsmittel aus Lacken und Farben oder andere Ozon-Vorläufersubstanzen. Es ist seit zwei Jahrzehnten Ziel grüner Umweltpolitik die Belastung mit Schadstoffen aller Art deutlich zu reduzieren. Der Zustand unserer Wälder zeigt, dass es noch keine wirkliche Entwarnung gibt. Erfolgen bei bestimmten Baumarten stehen immer noch umfangreiche Schädigungen im Bestand gegenüber. In den vergangenen Jahren haben wir vieles in der Luftreinhaltung erreicht. Jetzt gilt es, die Schadstoffe einzudämmen, die noch immer zu Sommersmog, Versauerung und Verunreinigung von Gewässern und Böden beitragen. Konsequentes Handeln trägt vielerorts erst nach Jahren Früchte. Saurer Boden verursacht kranke Bäume, die sich erst nach längeren Wachstumszyklen erholen. Bedauerlicherweise von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor der parlamen-tarischen Sommerpause eine Verordnung auf den Weg gebracht, die EG-rechtliche Vorschriften mit der Novellierung bestehender Bundes-Immissionsschutzgesetze und Neuregelungen umsetzt (33. BImSchV). Die Verordnung setzt klare Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe fest, um die Ausbreitung von Sommersmog, die Bodenversauerung und die Schadstoffeinträge in Gewässer und Böden zu reduzieren. Mit diesem Instrument wird ein ganzes Paket EU-rechtlicher Vorschriften zur Luftreinhaltung in deutsches Recht umgesetzt. Im einzelnen handelt es sich dabei um die Ozon-Richtlinie (RL 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Ozongehalt der Luft) sowie die NEC-RL (RL 2001/81EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe). Langfristig - also bis 2010 - sollen mit dem Verordnungspaket "kritische Eintragsarten" und "Konzentrationen" von bestimmten Schadstoffen nicht mehr überschritten werden. Mit der Verordnung wird die Voraussetzung für die Ratifizierung des so genannten "Multikomponentenprotokolls" geschaffen. Es ist eines der Protokolle zur Luftreinhaltung im Rahmen des Genfer Luftreinhalteübereinkommens der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE). Ziel des Protokolls ist analog zur EU-NEC-Richtlinie die schrittweise Verminderung und Begrenzung sowie Verringerung der Auswirkungen von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon in ganz Europa. Die Verordnung stellt ohne Zweifel einen Riesenschritt im Kampf gegen grenzübergeifende Luftschadstoffe dar. Dies gerade auch deshalb, weil die Luftreinhaltemaßnahmen in der Europäischen Union und den UN-ECE Mitgliedstaaten (EU, USA, Kanada) umzusetzen sind. Mit der Verordnung werden wir die Belastungen von Boden, Gewässern und Luft mit umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen und flüchtige organische Verbindungen drastisch reduzieren. Maßnahmen, die in Zukunft auch den Zustand der Wälder in ganz erheblichem Umfang verbessern werden.
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