![]() Die Bemühungen des internationalen Vogelschutzes, die sich seit langem gegen den Fang von Singvögeln in den so genannten "Barracas" richten (das sind große Fanganlagen, in denen mit Hilfe von lebenden Lockvögeln oder deren von Band abgespielten Gesängen und unter Verwendung von Leimruten Vögel grausam gefangen werden), hatten nun einen entscheidenden Erfolg. Ab 2003 dürfen auch die spanischen Vogeljäger endgültig nicht mehr die "parany" genannte Leimrutenjagd ausüben. Die aus Stängeln vom Federgras geschnittenen und mit zäher Masse bestrichenen Leimruten, an denen dann die anfliegenden Vögel kleben bleiben und anschließend von den Jägern grausam umgebracht werden, sind international schon seit 1979 durch die Konvention von Bern und die EG-Vogelschutzrichtlinie geächtet. Von spanischer Seite wurde dies, so Schneider, bisher ignoriert. Deshalb geht das deutsche Vogelschutz-Komitee im Verbund mit katalanischen Kollegen schon seit Jahren mit verschiedenen Maßnahmen, so auch dem Ankauf von Grundstücken als Vogelschutzflächen und der Stilllegung von »Barracas«, gegen die tierquälerische Vogeljagd vor. Mehrfach wurden die Vogelschützer auch bei der EU-Kommission vorstellig, die selbst im letzten Jahr Klage gegen Spanien beim Europäischen Gerichtshof eingereicht hatte. Dem Urteil des höchsten Europa-Gerichtes sind nun die spanischen Entscheidungen zuvorgekommen. Angesichts der großen Aufregung unter den spanischen Vogeljägern, die sich weder dem europäischen noch dem nun geltendem nationalem Recht fügen wollen, rechnet Schneider damit, dass viele von ihnen versuchen werden, illegal weiter Vögel zu fangen. Weshalb schon jetzt von den Vogelschützern die Pläne für massive Störaktionen im kommenden Herbst an trotz des Verbotes mit Leimruten bestückten "Barracas" entwickelt werden. Zahlreiche ziehende Vogelarten aus weiten Teilen Europas rasten oder überwintern in den spanischen Fanggebieten. Quelle und weitere Infos: Vogelschutzkomitee Dr. Eberhard Schneider Zur Akelei 5 37077 Göttingen Vogelschutz.Komitee@t-online.de
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