Nachdem kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen zahlreicher Ungesetzlichkeiten eine Klage gegen den Staudamm zur Entscheidung angenommen hat, haben die Bewohner oberhalb und unterhalb des Staudamms neue Hoffnung geschöpft. Die Einwohner von Agoiz blicken auf eine Betonmauer, die so hoch wie der Kölner Dom und so lang wie fünf Fußballfelder ist. Das dahinter liegende Dorf Itoiz ist bereits teilweise überflutet, obwohl das noch nicht geplant war. Das Hochwasser des Flisses Irati sorgte dafür, dass der Wasserspiegel im See unkontrolliert auf die dreifache der erlaubten Menge anstieg. Da bisher kein Notfallplan umgesetzt wurde, sind viele Bürger nun auf Selbst- und fremde Hilfe angewiesen. Nach Aussagen von Patxi Gorraiz, einer der letzten zwölf Bewohner/innen von Itoiz und Sprecher der Koordination, die seit 18 Jahren gegen den Staudamm kämpft, ist die Sicherheit des Itoiz-Stau€damms nicht zu gewährleisten. Die Abflüsse seien zu klein dimensioniert, um ein Überlaufen oder einen Dammbruch zu verhindern. Die Koordination und die 2000 Bewohner von Agoiz fordern ein unabhängiges Gutachten, das weder von der Koordination noch von der Wasserbehörde in Auftrag gegeben wurde und das feststellt, ob der Staudamm sicher ist. Ohne Erfolg hatte dies die Koordination schon vor Jahren versucht. Damals war bekannt geworden, dass die Regierung ein Gutachten verschwiegen hatte, das dem Staudamm große Mängel bescheinigte. Sie beauftragte Gutachter, die zu einem vernichtenden Ergebnis kamen. Der Geologe Antonio Casas und der Stau€dammingenieur und Universitätsprofessor Arturo Rebollo bescheinigen dem Damm von Itoiz schwere Mängel, die auch nicht behebbar seien. Eines ihrer sieben Katastrophenszenarien zog sogar ein Atomkraftwerk in Mitleidenschaft. Die Hoffnungen der Betroffenen konzentrieren sich nun auf Straßburg, wo sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun mit dem Fall befasst. José Luis Beaumont, der Anwalt der Koordination: "Jeder Mensch hat nach der Europäischen Konvention das Recht auf einen fairen Prozess und eine garantierte Gleichheit der Mittel. Wir haben in Spanien die Gerichte angerufen, um uns juristisch zu wehren. Wir haben Recht bekommen und das Projekt wurde sogar vom Obersten Gerichtshof annulliert, was in jedem demokratischen Staat das Ende bedeutet hätte. Nicht in Spanien." Dabei geht es Straßburg noch nicht um die Sicherheit des Projekts, weil in dieser Frage die Rechtsmittel in Spanien noch nicht ausgeschöpft sind. Es geht "nur" um die Flutung der Naturschutzgebiete. Weil der Madrider Regierung die Annullierung der Richter nicht akzeptieren wollte, wurden rückwirkend die Grenzen der Schutzgebiete geändert, was vom Verfassungsgericht für rechtmäßig erklärt wurde. Nun entscheidet der Menschenrechts-Ge€richts€hof im Eilverfahren, bevor durch eine übereilte Flutung Fakten geschaffen werden. Weder die spanische Regierung noch die Wasserbehörde waren dem Deutschlandfunk gegenüber zu einer Stellungnahme bereit, erklärten jedoch, ein Urteil aus Straßburg sei für sie nicht bindend. (tl) Weitere Informationen im Internet: www.nadir.org/nadir/initiativ/itoiz/1.htm
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