Der interfraktionelle Antrag zum Klonverbot, den SPD, Union und Grüne im Februar in den Bundestag einbringen wollen, erhält jetzt auch Rückenwind aus Frankreich und den Vereinigten Staaten. Mit der Ankündigung der französischen Regierung, auf nationaler Ebene sowohl das reproduktive als auch das sogenannte therapeutische Klonen zu verbieten, steigen die Erfolgsaussichten einer deutsch-französischen Initiative bei den Vereinten Nationen. In beiden Ländern wäre die Rechtslage bezüglich des Klonens dann identisch. US-Präsident Bush hat in seiner Rede an die Nation festgestellt: Weil menschliches Leben grundsätzlich nicht als Objekt von Experimenten missbraucht werden soll, plädiere er dafür, ein Gesetz gegen alle Formen menschlichen Klonens zu erlassen. Bislang gab es in der US-Politik eine Glaubwürdigkeitslücke, weil die Regierung international für ein umfassendes Klonverbot eintritt, auf nationaler Ebene hingegen keine verbindliche Regelung zum Klonen existiert. Wird diese Lücke geschlossen, sollte in den Vereinten Nationen sehr bald ein abgestimmtes Vorgehen mit Deutschland, Frankreich und vielen anderen Ländern möglich sein. Es ist positiv zu werten, dass der Bundestag durch eine gemeinsame Positionierung der Bundesregierung den Rücken für die internationalen Verhandlungen stärkt. Dieses Kapital sollte die Regierung jetzt nutzen.
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