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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., D-24226 Heikendorf
Rubrik:Tierschutz    Datum: 18.12.2002
Schächten ohne Betäubung:
"Veränderte Ausgangslage" lässt VgtM hoffen
Nachdem der Tierschutz nun in das Grundgesetz aufgenommen wurde, sieht Bärbel Höhn, Landwirtschaftsministerin von Nordrhein-Westfalen, laut "Spiegel" (Nr. 50, Seite 18) die "Ausgangslage geändert". Hatte ihr Ministerium im letzen Jahr in schneller Reaktion auf das Urteil das des Bundesverfassungsgerichtes den nachgeordneten Genehmigungsbehörden eine von Tierschützern kritisierte Prüfung der Anträge auf betäubungsloses Schächten vorgegeben, sind, ihrer Auffassung nach, die Gewichte bei der Abwägung der betroffenen Rechtsgüter nunmehr neu verteilt.

Es wurde ein neuer Erlass erarbeitet, mit dem Ministerin Höhn möglicherweise eine Vorreiter-Rolle im Konzert der Bundesländer übernehmen könnte. Voran steht die unerlässlicherweise zu erfüllende Forderung, dass der Antragsteller zwingende Glaubens-Vorschriften seines religiös begründeten Begehrens nachweist. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sehr schwierig sein wird, diesen Nachweis zu erbringen, da das Schächten ohne Betäubung eher eine Tradition denn eine zwingende Vorschrift zum Beispiel im Koran ist. Aber auch die Auslegung der Schriften durch Autoritäten der jeweiligen Religionsrichtungen sehen das volle Bewusstsein des Opfertieres beim Entblutungsvorgang nicht als religiös erforderlich an. Betäubungsloses Schächten von Rindern soll ohne Ausnahme verboten werden. Der Schächter hat einen Sachkundenachweise beizubringen, die Anwesenheit eines Amtstierarztes ist in jedem Fall erforderlich.
Auch weitere Anregungen, die Tierschutzorganisationen in gemeinsamer und akribischer Kleinarbeit zusammengetragen haben, finden im erarbeiteten Erlass Niederschlag: Zum Beispiel müssen "Normal"-Verbraucher davor geschützt werden, Fleisch von betäubungslos geschächteten Tieren "untergejubelt" zu bekommen. Auf die Problematik des nicht als aus tierquälerischer Schlachtung deklarierten Dönerbuden-Fleisches hatten Tierschützer wiederholt aufmerksam gemacht.

Der Erlass soll am Mittwoch, dem 18. 12. der Presse vorgestellt werden und zum nächsten großen Opferfest der Muslime Anfang nächsten Jahres in Kraft sein.
"Wir glauben, dass hier eine faire Rechtsgüterabwägung getroffen wird," urteilt Sandra Gulla, Vorsitzende des Vereins gegen tierquälerische Massentierhaltung (VgtM e.V.), "und wir hoffen, dass der Erlass bundesweit Schule machen wird. Ziel muss es sein, dass die bei den Tieren ausgelöste Todesangst durch die Fesselungs- und Fixierungsvorgänge bei vollem Bewusstsein wie auch die Erstickungsanfälle in Folge des Schächtschnittes der Vergangenheit angehören."

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Regina Jaeger, Diplom-Agrar-Ingenieurin
Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V.
Teichtor 10, 24226 Heikendorf, Tel 0431/ 24828-13; Fax 0431/ 24828-29
E-Mail: jaeger@vgtm.de



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