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Umweltschutz   
Transport von Erdölprodukten: Ölpest hausgemacht
An der Bekämpfung der Ölpest vor der iberischen Atlantikküste sind nun fünf EUMitgliedstaaten beteiligt. Deutschland stellt das Schiff "Neuwerk". Die EU-Kommission sicherte den hart getroffenen Fischern Finanzhilfe zu. Doch kam die Katastrophe nicht überraschend. Die Ursachen sind "hausgemacht" - durch mangelnde Rechtsumsetzung in den Mitgliedstaaten.

Schon nach dem Unglück der "Erika" vor der bretonischen Küste im Jahr 2000 warnte die EU-Kommission vor schwimmenden Zeitbomben.
In den Hoheitsgewässern der Union verkehren jährlich 1.500 bis 2.000 Großtanker mit über 200.000 Tonnen Tragfähigkeit. 800 Millionen Tonnen Erdölprodukte werden in den Gemeinschaftshäfen umgeschlagen, vor allem in Rotterdam, Marseille, Le Havre, Triest und Wilhelmshaven. Rund 70 Prozent der Transporte verlaufen entlang der Atlantikküste.

Nüchtern fällt angesichts solcher Umschläge die Gefahrenbilanz der EU-Kommission aus: "Die Schiffe der Öltankerflotte weltweit waren 1999 durchschnittlich 18 Jahre alt, und 41 Prozent der Schiffe brachten es auf über 20 Jahre. Über 45 Prozent der europäischen Flotte ist über 20 Jahre alt. Zwischen dem Alter der Schiffe und Schiffsunglücken besteht ein allgemeiner Zusammenhang. 60 der 77 Öltankschiffe, die zwischen 1992 und 1999 verlorengegangen sind, waren älter als 20 Jahre."

Wie EU-Recht umgangen wird Den Risiken ist mit den bestehenden Rechtsinstrumenten nicht beizukommen. Denn abgesehen davon, dass doppelwandige Tanker in der EU erst ab 2015 vorgeschrieben sind, lassen europäische Reedereien schrottreife Schiffe unter der Flagge von Liberia, Panama, Zypern, Malta oder - wie bei der "Prestige" - der Bahamas fahren, unter Umgehung von EU-Standards (s. Kasten). Sie verkehren unbehelligt in den Häfen der Gemeinschaft.

Die Nachfrage nach Erdölprodukten steigt und die Öltankerfahrten werden stark zunehmen.
Der Europäische Rat wird nun handeln müssen.
Für Spaniens Küste kommt das zu spät.
http://europa.eu.int/comm/transport/themes/maritime/prestige/press-package_de.pdf

Kurz gefasst: Seeverkehrssicherheit

Eine gemeinsame Politik für die Sicherheit auf See nahm erst Mitte der neunziger Jahre Gestalt an. Seither ist die Gemeinschaft zahlreichen internationalen Abkommen beigetreten. Die EU-Gesetzgebung zum Seeverkehr weist 2002 zwar kaum noch Lücken auf. Doch sind Umsetzungsfristen gerade für Öltankschiffe noch nicht abgelaufen. Ein weiteres Problem ist die Nicht-Beachtung und -Umsetzung geltendenden EU-Rechts. So leitete die EUKommission 2001 ein EuGH-Verfahren gegen Frankreich und Irland wegen systematischer Mißachtung von EU-Vorgaben zur Schiffskontrolle ein. Bisher wurden beschlossen:
  • Die Richtlinie 93/75/EWG vom 13.9.93 verlangt von Schiffen mit gefährlichen oder umweltschädlichen Gütern, die EU-Seehäfen anlaufen, detaillierte Auskünfte über die Ladung. Die Richtlinie 2002/59/EG vom 27.6.02 hebt 93/75/EWG auf und zielt auf ein besseres EU-Überwachungs- und Informationssystem für den Seeverkehr. Der Schiffsdatenschreiber wird zur Pflicht.
  • Die Richtlinie 94/57/EG vom 22.11.94 legt Regeln und Verwaltungvorschriften zur Schiffskontrolle fest.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 2978/94 vom 21.11.1994 legt Anforderungen für die Vermessung der Ballasträume in Öltankschiffen
    mit Tanks für getrennten Ballast fest.
  • Die Richtlinie 95/21/EG vom 19.6.95 zur Hafenstaatkontrolle schreibt die Überprüfung aller Schiffe vor. Besondere Anforderungen gelten für Öltankschiffe.
  • Eine vorgeschlagene Richtlinie (Gem. Standpunkt (EG) Nr. 2/2000) soll Hafenauffanganlagen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände zur Pflicht machen.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 417/2002 vom 18.2.02 zur "beschleunigten Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe" sieht eine Frist bis 2015 vor.
  • Die Verordnung Nr. 1406/2002 vom 27.6.02 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs konnte bislang nicht umgesetzt werden, da der Rat noch keinen Standort bestimmt hat.
    http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/s13003.htm

    http://europa.eu.int/eur-lex/de/news/20021125_01.html
     
    Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
    http://www.eu-kommission.de
    eu-de-kommission@cec.eu.int
        

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