Schon nach dem Unglück der "Erika" vor der bretonischen Küste im Jahr 2000 warnte die EU-Kommission vor schwimmenden Zeitbomben. In den Hoheitsgewässern der Union verkehren jährlich 1.500 bis 2.000 Großtanker mit über 200.000 Tonnen Tragfähigkeit. 800 Millionen Tonnen Erdölprodukte werden in den Gemeinschaftshäfen umgeschlagen, vor allem in Rotterdam, Marseille, Le Havre, Triest und Wilhelmshaven. Rund 70 Prozent der Transporte verlaufen entlang der Atlantikküste. Nüchtern fällt angesichts solcher Umschläge die Gefahrenbilanz der EU-Kommission aus: "Die Schiffe der Öltankerflotte weltweit waren 1999 durchschnittlich 18 Jahre alt, und 41 Prozent der Schiffe brachten es auf über 20 Jahre. Über 45 Prozent der europäischen Flotte ist über 20 Jahre alt. Zwischen dem Alter der Schiffe und Schiffsunglücken besteht ein allgemeiner Zusammenhang. 60 der 77 Öltankschiffe, die zwischen 1992 und 1999 verlorengegangen sind, waren älter als 20 Jahre." Wie EU-Recht umgangen wird Den Risiken ist mit den bestehenden Rechtsinstrumenten nicht beizukommen. Denn abgesehen davon, dass doppelwandige Tanker in der EU erst ab 2015 vorgeschrieben sind, lassen europäische Reedereien schrottreife Schiffe unter der Flagge von Liberia, Panama, Zypern, Malta oder - wie bei der "Prestige" - der Bahamas fahren, unter Umgehung von EU-Standards (s. Kasten). Sie verkehren unbehelligt in den Häfen der Gemeinschaft. Die Nachfrage nach Erdölprodukten steigt und die Öltankerfahrten werden stark zunehmen. Der Europäische Rat wird nun handeln müssen. Für Spaniens Küste kommt das zu spät. http://europa.eu.int/comm/transport/themes/maritime/prestige/press-package_de.pdf Kurz gefasst: SeeverkehrssicherheitEine gemeinsame Politik für die Sicherheit auf See nahm erst Mitte der neunziger Jahre Gestalt an. Seither ist die Gemeinschaft zahlreichen internationalen Abkommen beigetreten. Die EU-Gesetzgebung zum Seeverkehr weist 2002 zwar kaum noch Lücken auf. Doch sind Umsetzungsfristen gerade für Öltankschiffe noch nicht abgelaufen. Ein weiteres Problem ist die Nicht-Beachtung und -Umsetzung geltendenden EU-Rechts. So leitete die EUKommission 2001 ein EuGH-Verfahren gegen Frankreich und Irland wegen systematischer Mißachtung von EU-Vorgaben zur Schiffskontrolle ein. Bisher wurden beschlossen:
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