Prof. Klaus Buchner listet die Schwächen des "Paktes" auf: · Der Pakt hat keinerlei bindenden Charakter. Weder die bayerische Bauordnung (BayBO) noch das Baugesetzbuch (BauGB) oder gar die Bundesimmissionschutzverordnung (BImSchV) wurden geändert. Weder für die Verwaltung noch für die Bevölkerung oder für Verbände gebe es Mitbestimmungsrechte. Das Papier sei an Unverbindlichkeit nicht zu überbieten. · Die Staatsregierung hat schon mehrfach die Gefahren des Mobilfunks untersuchen lassen. Die ödp bedauert, dass die Ergebnisse in der Öffentlichkeit von Verantwortlichen falsch dargelegt oder geheim gehalten wurden. Allein daraus sei zu schließen, dass die Untersuchungen dem Mobilfunk die Harmlosigkeit absprechen, zumal sie von interessierter Seite in Auftrag gegeben wurden. Auch die Behauptungen, dass in Bayern die Grenzwerte nicht überschritten werden, hält Prof. Buchner für eine Beruhigungsfloskel: "Ein fahrendes Auto kann einen Menschen tödlich verletzen, auch wenn es die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet", zieht Klaus Buchner einen Vergleich. Seit langem fordert die ödp die massive Senkung der Strahlengrenzwerte. Interessanterweise hat BMW seinen Betriebsfunk bereits auf wesentlich niedrigere Strahlengrenzwerte eingestellt. Dieses und die Beispiele aus anderen Staaten zeigen, dass auch mit geringeren Strahlenwerten genauso gut telefoniert werden kann. "Zudem können die Mobilfunkbetreiber ganz erheblich Stromkosten sparen, weil niedrige Strahlung auch die eingesetzte Energiemenge reduziert", weist Buchner auf einen weiteren, wirtschaftlichen Vorzug niedrigerer Strahlen hin. Dr. Claudius Moseler ödp-Generalsekretär
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