Die 14-tägige Eintragungszeit könnte demnach im April 2003 sein, der Volksentscheid mit der Landtagswahl zusammengelegt werden. Die endgültige Entscheidung über die Fortsetzung des Volksbegehrens trifft ein kleiner Sonder-Parteitag der ödp am 14.12.2002 in Regensburg. "Unser Antrag auf Ergänzung der Bayerischen Verfassung deckt sich größtenteils wörtlich mit der EU-Grundrechtscharta, die vom früheren Verfassungsrechtler und ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog verfasst worden ist. Deshalb ist es umso unverständlicher, dass die Abgeordneten im Verfassungsausschuss die Notwendigkeit unserer Initiative in Frage stellen", erklärte Bernhard Suttner. Die Kritik der Landtagsabgeordneten treffe somit auch einen der bedeutendsten Verfassungsrechtler Deutschlands. "Die Debatte im Landtag hat bewiesen, dass die Abgeordneten die Diskussion in der Fortpflanzungsmedizin und Biotechnologie entweder nicht verfolgt oder nicht verstanden haben", kritisierte Bernhard Suttner. Ein Teil der Forschungslobby arbeite derzeit an der vollständigen Zertrümmerung des Embryonenschutzes. Das deutsche Embryonenschutzgesetz werde diesem Druck nicht mehr lange standhalten. Deshalb ist nach Ansicht der ödp für den Schutz der Embryonen vor dem Zugriff der Industrie ein Verfassungsartikel erforderlich. Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die Landesgeschäftsstelle unter Presseservice@oedp-bayern.de oder Tel. (0851) 93 11 31, Fax 93 11 92.
Artikel drucken Fenster schließen |