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Bauen   
Zulassung der Orga Lab GmbH als Untersuchungsstelle gemäß §18 Bundesbodenschutzgesetz
Mit Bescheid vom 08.11.2002 wurde die Orga Lab GmbH als Umweltlabor gemäß § 18 Bundesbodenschutzgesetz vom 17. März 1998 als eine der ersten Untersuchungsstellen in Bayern und damit in ganz Deutschland zugelassen.

Gemäß Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Bodenschutzgesetzes vom 23. Februar 1999 und der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern vom 3. Dezember 2001 wird der Orga Lab GmbH, Fürther Straße 35 in 90513 Zirndorf, die Zulassung Nummer: AQS B5/002/02 (Erstzulassung 2002) als Untersuchungsstelle gemäß §18 Bundesbodenschutzgesetz vom 17. März 1998 für die Untersuchungsbereiche 1 b, 2 b, 3 b, 1 c, 2 c, 4 b, 4 c, 5 b bis zum 31.03.2005 erteilt.

Durch diese Zulassung hat der Auftraggeber die Sicherheit qualifizierte und staatlich überwachte Experten bei Untersuchungsprojekten im Bodenschutz und Altlastenbereich an seiner Seite zu haben.

Den vollständigen Bescheid und die Urkunde finden Sie im Kundenforum als Download (pdf-File).

 
Quelle: Orga Lab GmbH, D-90513 Zirndorf
http://www.orgalab.de
info@orgalab.de
    

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