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Was drauf steht muss auch drin sein
Der Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat eine grundlegende Neuausrichtung der Lebensmittel-Kennzeichnung gefordert und eine rasche Umsetzung der Reformankündigung im Koalitionsvertrag gefordert. "Verbraucher müssen die Chance bekommen, beim Einkauf klar zu erkennen, wo und wie Lebensmittel hergestellt werden oder ob sie möglicherweise allergieauslösende Zutaten enthalten", so Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv in Berlin. "Was drauf steht, muss auch drin sein". Dies beziehe sich sowohl auf den Produktnamen als auch auf die Zutatenliste.

Zugleich müsse darauf geachtet werden, dass der Verbraucher ohne Fremdwörterlexikon einkaufen gehen könne und er nicht mit unnötigen Informationen überschüttet werde. "Auf den Gehalt der Information kommt es an", so Edda Müller. "Weniger, dafür aber wahrhaftig und verständlich, kann oft Mehr sein". Zur Vermittlung von detaillierteren Informationen schlägt der vzbv bspw. die Einrichtung von Scannersystemen oder Info-Ordnern im Geschäft sowie kostenfreie Firmenhotlines vor. In diesem Zusammenhang betonte Müller die dringende Notwendigkeit eines umfassenden Verbraucherinformationsgesetzes. Um auf die Mängel der gegenwärtigen Lebensmittelkennzeichnung hinzuweisen, haben die Verbraucherzentralen eine bundesweite Kampagne gestartet.

Bei der Suche nach Informationen über Inhaltsstoffe, die bei der Verarbeitung zugesetzt werden, über die Herkunft von Lebensmitteln oder über Haltungsformen der Nutztiere steht der Verbraucher vielfach mit leeren Händen da. "Man kann den mündigen Verbraucher nur fordern und in die Pflicht nehmen, wenn er sich auch ausreichend und gut informieren kann", so Edda Müller. Damit sich Verbraucher bewusst für oder gegen ein Lebensmittel entscheiden können, sind aus Sicht der Verbraucherzentralen folgende Kennzeichnungselemente von zentraler Bedeutung:
  1. Die Verkehrsbezeichnungen müssen der Wahrheit entsprechen
    Was eigentlich wie eine Selbstverständlichkeit klingt, muss gesetzlich verankert werden. Ein Erdbeerjoghurt mit nur einer Erdbeere und viel Aroma oder eine Geflügelwurst, bei der auch Bestandteile von anderen Tierarten ohne deutliche Kennzeichnung verwendet werden, sollte es nicht mehr geben. Letzteres gilt insbesondere für Personen, die aus religiösen Gründen Fleisch von bestimmten Tieren nicht essen dürfen.

  2. Konkrete Nennung der Haltungsbedingungen von Nutztieren
    Verbraucher wollen zunehmend durch ihre Kaufentscheidung Mitverantwortung dafür übernehmen, wie das Fleisch, die Wurst oder der Käse produziert werden. Bisher sind Angaben zu Haltungsformen bei Nutztieren - außer bei Eiern - freiwillig und daher kaum auf dem Etikett zu finden. Und dort, wo es Angaben gibt, sind sie zudem häufig irreführend und suggerieren "ländliche Idylle".

  3. Nennung allergener Inhaltsstoffe
    Etwa 8 % der Kinder und 2,4 % der Erwachsenen leiden in Deutschland unter einer Lebensmittelallergie. Damit diese Personen allergieauslösende Nahrungsmittel meiden können, müssen allergene Inhaltsstoffe gekennzeichnet werden. Der vzbv fordert die rasche Verabschiedung der Änderung der EU-Etikettierungs-Richtlinie und deren zügige nationale Umsetzung.

  4. Umfassende Kennzeichnung von alkoholhaltigen Getränken
    Derzeit muss der Alkoholgehalt in Getränken nur dann angegeben werden, wenn dieser über 1,2 Volumenprozent liegt - für Kinder oder Alkoholkranke eine gefährliche Lücke.

  5. Kennzeichnung von Genprodukten
    Alle Lebensmittel, die mit Gentechnik in Kontakt gekommen sind bzw. deren Produktions- und Verarbeitungsverfahren gentechnisch veränderte Organismen nutzen, müssen transparent deklariert werden.

  6. Kennzeichnung loser Ware
    Lose verkaufte Produkte werden fast gar nicht gekennzeichnet. Der Verbraucher will aber wissen, wie etwa das Obst oder Gemüse angebaut wurde oder woraus die Fleischsauce besteht.


Wie kommt der Verbraucher an Zusatzinfos?
Immer mehr Verbraucher wollen zusätzliche Informationen über die Produkte, die sie verzehren bzw. über die Unternehmen, die diese Produkte herstellen. Sie wollen wissen, woher die Rohstoffe kommen, die verarbeitet wurden, unter welchen Bedingungen die Tiere transportiert wurden, welche genauen Bestandteile eine Früchte- oder Gewürzmischung hat oder ob das Unternehmen soziale und ökologische Standards einhält. Um dem Verbraucher diese für ihn relevanten Informationen zugänglich zu machen, sind aus Sicht des vzbv folgende Forderungen umzusetzen:

Die Angabe der Herstelleradresse mit Telefonnummer
Derzeit sind Herstellerangaben auf dem Etikett zur Herkunft zu allgemein, die Angabe einer Adresse oder Telefon-Hotline freiwillig. Ein aktueller, nicht repräsentativer Markt-Test der Verbraucherzentralen bei über 200 Lebensmitteln kam zu einem gemischten Ergebnis: So war einerseits lediglich auf jedem fünften Produkt eine Telefonnummer angegeben, andererseits war in immerhin zwei von drei Fällen eine Herstelleradresse angegeben. Da sich die angegebenen Adressen jedoch bei Rückfragen teilweise als nutzlos erwiesen, war vielfach Detektivarbeit gefragt, um an einen sachkundigen Ansprechpartner zu gelangen. War dieser schließlich am Apparat, wurde lediglich jede zweite telefonische Anfrage befriedigend beantwortet. Für eine verbraucherfreundliche Produktkennzeichnung und die Steigerung der Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Produkten sind sowohl die Kontaktangaben als auch die Quote der zufriedenstellenden Beantwortung der Anfrage unzureichend.

Der Ausbau von Kundeninformationssystemen
Zur Schaffung verbraucherfreundlicher Informationswege schlägt der vzbv zusätzliche Scannersysteme im Geschäft vor, die dem Verbraucher ergänzende Informationen liefern können. In Einzelhandelsgeschäften können diese Informationen durch schriftliche Produktinformationen in einem Ordner vermittelt werden. Dadurch würde dem individuellen Informationsbedürfnis der Verbraucher Rechnung getragen. So könnte beispielsweise auf dem Etikett lediglich angeben werden: "mit Konservierungsstoff E213". Genauere Informationen hierzu könnten Verbraucher dann mit dem Scannersystem erfragen, im Ordner nachschlagen oder alternativ beim Hersteller über ein Kundentelefon erfragen. Über solche Hotlines könnten auch Informationen über aktuelle Schadstoffbelastungen - beispielsweise von Acrylamid - erfolgen.

Die Verabschiedung eines Verbraucherinformationsgesetzes
Grundsätzlich müssen die Hersteller verpflichtet werden, alle für die Verbraucher relevanten Informationen bereitzustellen. Deshalb muss die Bundesregierung schnellstmöglich einen neuen Anlauf für ein umfassendes Verbraucherinformationsgesetz unternehmen, das verbindliche Auskunftsansprüche von Verbrauchern gegenüber Unternehmen und Behörden festschreibt. Dies ist auch im Interesse der nachhaltig produzierenden und kundenfreundlichen Unternehmen.
Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern die Bundesregierung auf, die bestehenden Defizite der Verbraucherinformation und der Lebensmittelkennzeichnung zügig zu beseitigen. Dazu haben die Verbraucherzentralen eine bundesweite Kampagne gestartet.

Teil dieser Kampagne ist die bereits erwähnte Herstellerbefragung zur "Erreichbarkeit und Auskunftsbereitschaft von Lebensmittelproduzenten". Zudem haben die Verbraucherzentralen eine Übersicht zur "Verbrauchererwartung an eine bessere Lebensmittelkennzeichnung" erarbeitet. Plakate und eine "Rote-Karten-Aktion sind weitere Bestandteile der Kampagne.


Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)


 
Quelle: Dr. Franz Alt Journalist, D-76530 Baden-Baden
http://www.sonnenseite.com
franzalt@sonnenseite.com
    

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