Die Weiterentwicklung der Ökosteuer ist beschlossen. In Zukunft wird die energieintensive Industrie weniger steuerliche Begünstigungen bei der Ökosteuer haben. Die Besonderheiten der Produktion von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Landwirtschaft und Gartenbau werden besonders berücksichtigt: Der Sockelbetrag, ab dem ermäßigte Steuersätze für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft gelten, wird entgegen vorheriger Pläne nicht angehoben. Er bleibt bei 511 Euro. Davon profitieren kleine und mittlere Unternehmen. Die Sonderregelungen für den besonders energieintensiven Unterglasgartenbau werden fortgesetzt: Die Vergünstigungen in Höhe von 4,09 Cent pro Liter Heizöl, 1,84 Euro pro MWh Erdgas bzw. 25,56 Euro pro Tonne Flüssiggas bleiben bis Ende 2004 erhalten. Mit diesen Regelungen haben wir den besonderen Bedingungen dieser landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung getragen und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt gesichert.
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