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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:
Bauen
Datum:
30.08.2002
Wenn das Hochwasser zurückgeht, kommt der Schimmelpilz
Umweltbundesamt gibt Tipps gegen gesundheitsgefährdende Schimmelpilzbildung
Das Hochwasser geht zurück und hinterlässt in unzähligen Häuser feuchte, durchnässte und verschlammte Wände, Fußböden und Einrichtungs-gegenstände. Das ist der ideale Nährboden für Schimmelpilze. Diese können - in der Regel allerdings nur bei massivem Befall einzelner Flächen - die Gesundheit angreifen, falls die Pilzsporen eingeatmet werden oder direkter Hautkontakt besteht. Schimmelpilze können Allergien mit Heuschnupfen-ähnlichen Symptomen und Asthma sowie Kopfweh, Fieber, Haut- und Schleimhautreizungen auslösen. Infektionen durch Schimmelpilze sind äußerst selten und treten nur bei schwer immungeschädigten Personen auf. Es sollte und kann in jedem Fall etwas gegen Schimmelpilze in Gebäuden getan werden. Das Umweltbundesamt beantwortet die dringendsten Fragen zum Thema Schimmelpilze. Viele Detailfragen lassen sich allerdings nur vor Ort klären.
Wie kann ich dem Befall mit Schimmelpilzen vorbeugen?
Jeder Tag mit feuchten Wänden und Gegenständen erhöht das Risiko eines Schimmelpilzwachstums. Trocknen Sie deshalb die feuchten Gegenstände und Wohnungen möglichst rasch durch gezieltes Heizen und Lüften - am besten sorgen Sie über mehrere Tage für Durchzugslüftung. Im Einzelfall können auch professionelle Entfeuchtungsgeräte hilfreich sein. Trockene Wände sind die beste Vorsorge gegen Schimmelpilzbefall und die Basis für eine dauerhafte Sanierung.
Wie erkenne ich Schimmelpilzbefall?
Schimmelpilze bilden weiße oder farbige - etwa grüne, braune oder schwarze - Überzüge auf feuchten Wänden oder Einrichtungsgegenständen. Diese Überzüge sehen aus wie Watte oder wie ein Rasen. Manchmal können andere - chemische - Ablagerungen ähnlich aussehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um Schimmelpilze handelt, hilft das örtliche Gesundheitsamt.
Wie kann ich befallene Flächen sanieren?
Durch gezieltes Lüften und Heizen der befallenen Stellen sollte die Feuchtigkeit reduziert und ein weiteres Schimmelpilzwachstum eingeschränkt werden. Das bedeutet zumeist aber auch stärkere Luftbewegungen, deren Folge wiederum ein Aufwirbeln und Umherwirbeln der Schimmelpilzsporen ist. Gelüftet werden sollte bei Befall also nur, wenn zuvor bereits vorhandene Schimmelpilzsporen entfernt worden sind - etwa durch Abwischen oder Absaugen (siehe weiter unten). So lassen sich hohe Konzentrationen von Schimmelsporen in der Raumluft vermeiden.
Stark befallene Stellen sollten möglichst rasch saniert werden. Wenn nicht sofort saniert werden kann, ist es auch möglich, befallene Stellen übergangsweise zu reinigen und zu desinfizieren. Dabei sollte möglichst kein Staub verwirbelt werden, denn mit dem Staub verteilen sich die Sporen der Schimmelpilze. Möglich ist es auch, die befallenen Stellen übergangsweise abzudecken oder abzuschotten. Zum Desinfizieren eignet sich zum Beispiel 80 %-iger Ethylalkohol (Ethanol) bei feuchten Flächen und 70 %-iger Ethylalkohol bei trockenen Flächen. Bei Verwendung von Brennspiritus (vergällter Ethylalkohol) ist dieser vor Gebrauch mit etwa ein bis zwei Kaffeetassen Wasser auf einen Liter Brennspiritus zu verdünnen. Für diese vorübergehenden Maßnahmen sollten Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille getragen werden, die in Baumärkten erhältlich sind. Außerdem sollte an die Feuer- und Explosionsgefahr bei Verwendung von Alkohol gedacht und deshalb gut gelüftet, nicht geraucht und offenes Feuer vermieden werden.
Die endgültige Sanierung von schimmelpilzbefallenen Materialien muss das Ziel haben, die Schimmelpilze vollständig zu entfernen. Es reicht nicht, die Schimmelpilze zu töten, denn auch tote Schimmelpilze können allergische und reizende Wirkungen haben.
Nicht zu empfehlen ist in Innenräumen die Verwendung von Mitteln zur Pilzabtötung, sogenannten Fungiziden. Grund: Bei intensiver Anwendung von Fungiziden sind gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen. Nicht zu empfehlen ist auch Essiglösung als Hausrezept, denn viele Baustoffe neutralisieren die Essigsäure und machen sie damit unwirksam.
Bei glatten Oberflächen - etwa Metall, Keramik, Glas - können Schimmelpilze mit Wasser und normalem Haushaltsreiniger entfernt werden. Anschließend können die Flächen mit Alkohol desinfiziert werden - wie oben bereits beschrieben.
Befallene poröse Materialien - etwa Tapeten, Gipskartonplatten, poröses Mauerwerk, poröse Deckenverschalungen - können nicht gereinigt werden. Leicht ausbaubare Baustoffe wie Gipskartonplatten oder leichte Trennwände sind auszubauen und zu entfernen. Starker Schimmelpilzbefall auf nicht ausbaubaren Baustoffen sollte vollständig - dass heißt auch in tiefer liegenden Schichten - durch Abtragen der Baustoffe entfernt werden.
Feuchtes Holz mit aktivem Schimmelpilzwachstum ist sehr schwierig zu sanieren. Es muss zumeist entsorgt werden. Bei schwierig zu entfernenden, tragenden Teilen kann ein oberflächlicher Befall durch Abschleifen entfernt werden.
Befallene Möbelstücke mit geschlossener Oberfläche - also Stühle und Schränke - sollten oberflächlich feucht gereinigt, getrocknet und gegebenenfalls mit 70 %-igem Ethylalkohol desinfiziert werden. Dabei sind die oben genannte Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.
Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung, wie etwa Sessel oder Sofas, sind nur selten mit vertretbarem Aufwand sinnvoll zu sanieren. Im Normalfall sollten sie entsorgt werden. Befallene Haushaltstextilien - wie Teppiche oder Vorhänge - sind zumeist ebenfalls nur mit großem Aufwand zu reinigen. Bei starkem Befall sollten auch diese besser entsorgt werden.
Was muss ich bei der Sanierung beachten?
Sanierungen kleineren Umfangs - etwa bei lediglich oberflächlichem Befall und wenn die befallene Fläche kleiner ist als circa 0,4 Quadratmeter (100 x 40 Zentimeter) - kann jeder oder jede im allgemeinen selber machen. In diesen Fällen besteht für gesunde Personen kein Risiko. Dabei sind vorsorglich Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille zu tragen. Für Allergiker oder Vorgeschädigte mit chronischen Erkrankungen der Atemwege sowie für Personen mit geschwächtem Immunsystem kann ein gesundheitliches Risiko durch die Schimmelpilzsporen nicht ausgeschlossen werden. Diese Personen sollten sich nicht an der Sanierung beteiligen.
Bei massivem, großflächigem Schimmelpilzbefall sollten qualifizierte Fachleute die Sanierung vornehmen, denn: Bei solchen Sanierungen können sehr hohe Konzentrationen an gesundheitsbelastenden Sporen freigesetzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie Firmen beauftragen, die mit solchen Sanierungsarbeiten, den hierbei auftretenden Gefahren, den erforderlichen Schutzmaßnahmen und den zu beachtenden Vorschriften und Empfehlungen vertraut sind.
Anbei ein beispielhafte Vorgehensweise bei der Eigensanierung:
Befallene Tapeten können entfernt, andere oberflächlich befallene Stellen feucht abgewischt oder mit einem Staubsauger mit Feinstaubfilter (HEPA-Filter der bei modernen Bodenstaubsaugern in der Regel serienmäßig ist) abgesaugt, die Staubsaugerbeutel entsorgt und die Flächen anschließend mit 70-80 %-igem Ethylalkohol behandelt werden. Dabei muss auch an die Brand- und Explosionsgefahr bei großflächigerer Verwendung des Alkohols gedacht werden, also: Nur kleine Mengen verwenden, gut lüften, nicht rauchen, kein offenes Feuer. Tragen Sie Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille. Nach der Sanierung sollte die Umgebung der sanierten Stellen feucht gereinigt werden, um verteilten Feinstaub zu entfernen. Die bei der Sanierung anfallenden, mit Schimmelpilzen belasteten Abfälle, können in Plastikbeutel verpackt mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Berlin, den 30.08.2002
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Kontakt:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt
Email:
karsten.klenner@uba.de
Homepage:
http://www.umweltbundesamt.de
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