Diese natürliche Dynamik hat die Aktivitäten des Menschen in unseren mitteleuropäischen Landschaften stark eingeschränkt. Deshalb hat er begonnen, Flüsse und Bäche durch wasserbauliche Maßnahmen in ihrer Dynamik zu beschränken. Immer größere Aueflächen wurden daraufhin für Verkehrswege, Rohstoffabbau, Baugebiete und Gewerbeflächen in Anspruch genommen. "Seit einigen Jahren verzeichnen wir hier in Deutschland eine ungebremste tägliche Flächeninanspruchnahme von ca. 130 ha; das sind ca. 170 Fußballfelder (!). Das ist ein fatales Flächen-Missmanagement", konstatierte Adrian Hoppenstedt, Präsident des Bundes Deutscher LandschaftsArchitekten (BDLA). Im Zusammenhang mit diesen Nutzungsveränderungen werden Flächen versiegelt und der Boden zerstört. So veränderte Räume können nur noch sehr beschränkt Niederschläge aufnehmen, so dass uns die Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre extrem schwer getroffen haben. Dies liegt nicht nur an der kontinuierlich zunehmenden Versiegelung. Es ist auch eine Folge der Bodenverdichtung auf Grund nicht angepasster landwirtschaftlicher Anbauverfahren und des Waldsterbens in den Hochlagen unserer Mittelgebirge, insbesondere im Erzgebirge und Vogtland, durch das die Waldbäume einen Großteil ihrer Nadeln und Blätter verloren haben und somit weniger Wasser zurückhalten können. Infolge der ungebremsten Siedlungstätigkeit fehlen auch Retentionsräume, in denen das Wasser gesammelt und später kontrolliert in den Fluss geleitet werden kann. So existieren im deutschen Abschnitt der Elbe nur noch ca. 20 Prozent der natürlichen Überschwemmungsflächen. Diese bereits seit längerem bekannten und von vielen Experten stark kritisierten Praktiken werden zunehmend durch globale Klimaveränderungen überprägt. Wissenschaftler gehen davon aus, dass immer stärkere Überschwemmungskatastrophen in immer kürzeren Abständen die Folge sind, wenn nicht endlich auf Regierungsebene und weltweit klimapolitisch gegengesteuert wird. Der in der kommenden Woche in Johannesburg stattfindende Umweltgipfel Rio + 10 (26.8.-4.9.2002) wird hierzu gute Möglichkeiten eröffnen. Es gilt, sie auch zu nutzen! Gerade bei Überschwemmungen gilt das Motto. "Global denken - lokal handeln!" Jede Kommune hat die Möglichkeit und indes auch die gesetzliche Verpflichtung, die zukünftige Entwicklung ihres Gemeindegebietes in einem Landschaftsplan festzulegen und anschließend durch geeignete Maßnahmen auch umzusetzen. Zur Vermeidung von Hochwassergefahren dienen diesbezüglich Renaturierungen von Fließgewässern, die Schaffung ausreichend großer Retentionsräume, die Aufforstung nicht mehr genutzter landwirtschaftlicher Flächen, die Anlage von Hecken und Feldrainen oder die Umwandlung von Äckern in Wiesen. Derartige Maßnahmen werden Jahrhundertkatastrophen nicht verhindern können, tragen aber wesentlich zur Verminderung schädlicher Auswirkungen bei, insbesondere dann, wenn sich möglichst viele Kommunen daran beteiligen. Deshalb ist es gerade jetzt notwendig, neben dem Wiederaufbau der Häuser, der Reparatur von Straßen und Schienenwegen und der Erhöhung der Deiche geeignete Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes durchzuführen. "Dies wäre auch eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips, das seit den frühen 70er Jahren in der Umweltpolitik der Bundesrepublik Deutschland verankert ist. Mit der Landschaftsplanung steht seit über 25 Jahren ein geeignetes Planungsinstrument zur Verfügung," ergänzte BDLA-Präsident Adrian Hoppenstedt.
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