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Politik   
Ohrfeige für Stoiber
1985 war der "Glykol-Skandal". 2002 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) endlich entschieden, dass der Staat eine Wächterfunktion hat und seine Bürger durch schnelle Information - z.B. bei einem Lebensmittelskandal wie Glykol 1985 - schützen darf und soll. Karlsruhe entschied: Die damalige Bundesregierung handelte richtig, als sie - zum Leidwesen von Weinkellereien - eine Liste von Weinen publizierte, die mit Glykol zur Geschmacksverbesserung gepanscht waren.

Der Staat darf also vor gefährlichen Lebensmitteln warnen. Das Gericht begründet dieses Recht des Staates auch wegen "aktueller Krisen im Agrar- und Lebensmittelbereich".

Bevor Glykol im Wein berühmt-berüchtigt wurde, war diese geruchlose Chemikalie als Frostschutzmittel bekannt. Bei höheren Dosen soll Glykol schwere Nierenschäden verursachen und kann sogar tödlich wirken.

1985 war nach Bekanntwerden des Skandals der Weinmarkt fast total zusammengebrochen. Nicht nur in österreichischen, auch in 42 deutschen Weinen wurde damals Glykol nachgewiesen. Mehr als 40 Weinpanscher kamen bis zu acht Jahre hinter Gitter. Was hat das alles mit Heute zu tun?

Renate Künast hatte kürzlich ein Verbraucherinformationsgesetz vorgelegt, womit sie wollte, was das BVG jetzt bestätigte. Mehr Informationen durch den Staat und seine Behörden an die Verbraucher. Doch die Oppositionsparteien verhinderten im Bundesrat mit ihrer Mehrheit einen besseren Verbraucherschutz. Im Klartext: die Unionsparteien wollten der populären Verbraucherschutzministerin im Wahlkampf keinen Erfolg gönnen.

Jetzt hat das BVG den Kurs von Künast bestätigt und die Opposition sieht ganz schön alt aus. Seit der BSE-Krise will rot-grün den Verbraucherschutz und die rechtzeitige Verbraucherinformation durch Behörden stärken. Doch die Oppositionsparteien wollen auf Druck der Lebensmittelindustrie eher die Rolle rückwärts. Kommentar der "Süddeutschen Zeitung" zum Richterspruch aus Karlsruhe: "Ohrfeige für Stoiber".

 
Quelle: Dr. Franz Alt Journalist, D-76530 Baden-Baden
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