Bündnis 90/DIE GRÜNEN warnen davor das Klonen von Menschen, Veränderungen des menschlichen Erbguts oder die Gewinnung von Stammzellen zu patentieren. Dies wäre eine ethischer GAU. Die Würde des Menschen verbietet es, menschliches Leben unter die Herrschaft der kommerziellen Verwertung zu stellen. Das Embryonenschutzgesetz erteilt diesen Überlegungen eine klare Absage. Was gegen die ordre publique verstößt, kann nicht Gegenstand eines Patentes sein. Das Europäische Patentamt hatte ein Patent zu diesen Fragen nach eigenen Angaben aus Versehen erteilt. Das Europäische Patentamt entscheidet heute über das umstrittene Patent auf gentechnisch veränderte Menschen. Der Vorgang zeigt nur beispielhaft: Die Herausforderungen der Gentechnik im Zusammenhang mit menschlichem Leben sind gesetzgeberisch weitgehend unbewältigt. In der nächsten Wahlperiode werden auch die Auswirkungen von Gentests am Menschen gesetzlich geregelt werden. Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden sich dafür einsetzen, dass soziale Chancen der Menschen nicht von den Ergebnissen von Gentests abhängen. Deshalb gehören die Ergebnisse von Gentests nicht in die Hände von Arbeitgebern oder Versicherungsunternehmen, die nach den relativen genetischen Erkrankungswahrscheinlichkeiten entscheiden, ob sie jemanden beschäftigen oder mit ihm einen Versicherungsvertrag abschließen. Hier darf es zu keinen genetischen Selektionen kommen.
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